Instant Payments – EPC arbeitet an Verfahren für Überweisungen in Echtzeit

Das Euro Retail Payments Board (ERPB) unter Lei-tung der EZB hat folgende Anforderungen an ein einheitliches europäisches Instant Payments-Verfahren formuliert: Eine pan-europäische Lösung für den Massenzahlungsverkehr in Euro, die rund um die Uhr (24/7/365) verfügbar ist und eine (nahezu) unmittelbare Bestätigung der Zahlung für den Zahlungsempfänger beinhaltet sowie eine Information für den Zahler zur Folge hat. Darüber hinaus soll die Lösung eine Erreichbarkeit möglichst aller Zahlungsdienstleister in Europa sicherstellen und Interoperabilität für bestehende nationale Lösungen bieten. Nach Auffassung des ERPB ist dafür das etablierte SEPA-Überweisungsverfahren die geeignete Basis.
Das Europeant Payments Council (EPC) hat in den letzten Wochen ein Konzept für ein Instant Payment-Verfahren auf Basis der SEPA-Überweisung (SCTinst) erarbeitet. Das Ergebnis soll dem ERPB Ende November 2015 vorgestellt werden. Bei angenommener Zustimmung zu dem Konzept dürfte das EPC beauftragt werden bis November 2016 das EPC-Regelwerk zum SCTinst-Verfahren zu entwickeln. Im November 2017 soll ein Beitrittsverfahren zum SCTinst-Verfahren beim EPC gestartet werden, analog zu den anderen SEPA-Zahlverfahren. Bereits im Laufe des Jahre 2018 soll das SCTinst-Verfahren zur Anwendung kommen.
Das aktuelle Vorgehen der EZB beziehungsweise des von ihr geführten ERPB und infolge dessen des EPC erscheint zumindest bedenklich. Die übereilte Festlegung auf die SEPA-Überweisung als die einzig mögliche Basis eines europaweiten Instant Payments-Verfahren mag in Anbetracht des politischen Drucks und des vom ERPB vorgegebenen ambitionierten Zeitrahmens nachvollziehbar sein. Jedoch bleibt abzuwarten, welche Instant Payments-Verfahren auf Basis von SCTinst die politischen Erwartungen erfüllen können.
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