3. April 2018:
Kommission schlägt Anpassung der Preisverordnung für Nicht-Euro-Länder vor

Die EU-Kommission hat ihren Entwurf zur Anpassung der EU-Preisverordnung am 28. März 2018 veröffentlicht. Darin schlägt sie Änderungen vor, wonach Banken in den Nicht-Euro-Staaten (bspw. Polen, Dänemark und UK) grenzüberschreitende Zahlungen in Euro zu den gleichen Konditionen anbieten können, wie nationale Zahlungen in der jeweiligen Landeswährung. Für Banken in Deutschland sind solche Vorschriften zur gleichen Bepreisung von Überweisungen und Lastschriften (in Euro) innerhalb des Mitgliedstaates und grenzüberschreitend innerhalb der EU bereits nach der aktuellen Preisverordnung geltendes Recht und in der Praxis umgesetzt. Die geänderte Version der Preisverordnung soll nach Vorstellung der Kommission bereits zum 1. Januar 2019 Gültigkeit erlangen. Zum Währungsumrechnungsservice (dynamic currency conversion, dcc) am Point of Sale (POS) oder Geldautomat, bei dem der Nutzer zwischen einer Verrechnung in Landeswährung des Händlers oder seiner kontoführenden Bank entscheiden kann, schlägt die Kommission vor, die EBA mit der Erstellung eines technischen Regulierungsstandards (RTS) zu beauftragen. Die Kommission möchte hier erreichen, dass Verbraucher zukünftig umfassend über die Kosten einer Währungsumrechnung (einschließlich Umrechnungskurs) informiert werden, bevor sie eine solche Zahlung am POS oder Geldautomaten tätigen.