8. November 2016: Konsultation des EBA-RTS zur strengen Kundenauthentifizierung und nationale Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Wenn die EBA nun alle Antworten – wie zugesagt – einzeln bewerten möchte und die Entwurfsversion inhaltlich anpassen will, dürfte eine Verzögerung im bisherigen Zeitplan – Finalisierung im Dezember 2016 – nahezu unumgänglich sein. Schwerpunkt der Rückmeldungen waren offensichtlich die Ausnahmeregelungen von der strengen Kundenauthentifizierung und die fehlende Berücksichtigung risikobasierter Ansätze. Die EU-Kommission hat bereits signalisiert, dass sie mit signifikanten Anpassungen rechnet, bevor der RTS per delegierten Rechtsakt in Kraft treten wird. Damit dürfte sich die Frist für die verpflichtende Umsetzung von frühestens Oktober 2018 (18 Monate Umsetzungsfrist) verschieben.
Insofern bleibt zu hoffen, dass das grundsätzliche Verständnis zu den Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung aufgrund der EBA-Konsultation nicht generell infrage gestellt wird. Die Entscheidung über Ausnahmen für die Anwendung der starken Kundenauthentifizierung im Rahmen der Regelungen der PSD2 sollte immer bei den kontoführenden Instituten liegen.
Für die nationale Umsetzung der PSD2 in deutsches Recht wird der Referentenentwurf für das Umsetzungsgesetz für Januar 2017 erwartet. Umsetzungstermin für die PSD2 ist weiterhin der 13. Januar 2018.
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