Die COVID-19-Pandemie verändert rasant die Welt und stellt nicht nur das wirtschaftliche Leben vor Herausforderungen. Unsere Themenseite Corona zeigt aktuelle Informationen, wie eine Übersicht zu den Unterstützungsangeboten der VÖB-Mitgliedsinstitute.

Überblick zu den Hilfen der Förderbanken

Letztes Update: 03.05.2021

Die Folgen der Corona-Pandemie stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Kleinstgewerbe, kleine und mittlere (KMU) aber auch größere Unternehmen sind schwer betroffen. Um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern, haben der Bund und die Länder zahlreiche Unterstützungsprogramme aufgelegt, die durch die Förderbanken umgesetzt werden. Sowohl spezielle Zuschüsse als auch Darlehen können über die Hausbanken und teilweise auch direkt bei der Förderbank beantragt werden. Zudem werden die Überbrückungshilfen des Bundes sowie die November- und Dezemberhilfen nach Antragstellung über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu großen Teilen über die Förderbanken abgewickelt.

Die KfW und die Landesförderbanken sind auch mit der Umsetzung des „Start-up-Schutzschildes“ der Bundesregierung betraut. Die Säule I des Schutzschildes wird von der KfW Capital über private Venture Capital-Fonds mittels der „Corona Matching Fazilität“ realisiert. Die Angebote der Säule II richten sich an Start-ups und kleine Mittelständler (Gruppenjahresumsatz bis 75 Mio. Euro). Landesförderbanken oder ihre eigenen Fonds- und Beteiligungsgesellschaften bieten selbst oder auch in Zusammenarbeit mit den mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder (MBG) direkte Unterstützung in Form von Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnlichen Instrumenten an. 

Im Folgenden finden Sie die Unterstützungsmaßnahmen, die von den Förderbanken angeboten und abgewickelt werden.

KfW Bankengruppe (Förderbank auf Bundesebene)

KfW-Schnellkredit 2020 (078):

  • für Unternehmen (unabhängig von der Beschäftigtenzahl) mindestens seit 01.01.2019 am Markt aktiv (Umsatzerzielung), per 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition
  • unbesichertes Darlehen für Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen, jedoch keine Umschuldungen oder Ablösung von Kreditlinieninanspruchnahmen
  • keine Risikoprüfung durch die Hausbank
  • Gestaffelte Kredithöhen in Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl, jedoch nicht höher als 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe:
    • maximal 675.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen
    • bis zu 1.125.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen
    • bis zu 1.800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen
  • 2 Kreditanträge bis zur Maximalgrenze möglich
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • 100 % Haftungsfreistellung der Hausbank
  • 3,00 % Sollzins p.a.

KfW Sonderprogramm 2020 für etablierte und junge Unternehmen: Anpassung und Erweiterung des KfW-Unternehmerkredits (037/047) und des ERP-Gründerkredits Universell (073/074/075/076):

  • bis zu 100 Mio. Euro Kreditvolumen je Unternehmensgruppe, begrenzt auf
    • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
    • das Doppelte der Lohnkosten 2019 oder
    • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen
  • bei Krediten größer als 25 Mio. Euro maximal 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe
  • max. Kreditlaufzeit 10 Jahre bei Darlehen bis 1,8 Mio.Euro, höhere Beträge bis max. 6 Jahre
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • für Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen
  • bis zu 80 % Haftungsfreistellungen der Hausbanken für Kredite an große Unternehmen (037)
  • bis zu 90 % Haftungsfreistellungen der Hausbanken für Kredite an KMU (047)
  • Übernahme des Hausbankenratings bis 10 Mio. Euro Kreditvolumen (Fast Track)
  • per 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition

 KfW Sonderprogramm 2020 – Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855):

  • KfW-Beteiligung an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen
  • bis zu 6 Jahre Laufzeit
  • pari passu Marktkonditionen
  • Risikoübernahmen bis zu 80 % des Vorhabens, jedoch maximal 50 % der Risiken der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe
  • KfW-Risikoanteil mindestens 25 Mio. Euro, nicht mehr als 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder der doppelten Lohnkosten von 2019 oder maximal der aktuelle Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate

Erweiterung des KfW-Programms Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148):

  • befristete Einführung einer Betriebsmittelfinanzierung bis 30.06.2021
  • Laufzeit ausschließlich 4 Jahre

KfW-Förderung im Rahmen des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • Corona Matching Fazilität (CMF) der KfW Capital (Säule I) für Start-ups und junge Unternehmen, an denen private europäische Venture Capital-Fonds beteiligt sind
  • KfW-Globaldarlehen an Landesförderbanken (Säule II)
    • für LFI eigene Programme oder aber eigene Beteiligungsgesellschaften oder aber weitere Intermediäre (insbesondere MBG)
    • zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Unternehmen, an denen kein Venture Capital-Fonds beteiligt ist oder die über ihren Venture Capital Fonds hinaus weitere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen 

KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen: 

  • Grundlage: KfW-Globaldarlehen an Landesförderbanken zwecks Förderkreditvergabe an gemeinnützige Organisationen (Angebote erhältlich bei IFB Hamburg, IB.SH, ISB RLP, LfA, L-Bank, NBank, NRW.BANK)
  • Förderkredit bis zu 800.000 Euro
  • für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Zinssatz von max. 1,5 % p.a.
  • bis zu 10 Jahre Laufzeit und bis zu 2 tilgungsfreie Jahre
  • 80 % Risikoübernahme durch die KfW

Weitere Informationen: www.kfw.de

Landwirtschaftliche Rentenbank (Förderbank auf Bundesebene)

Corona-Hilfe: Liquiditätssicherung mit Bürgschaft des Bundes:

  • Liquiditätssicherungsdarlehen mit Ausfallbürgschaft und Förderzuschuss
  • für Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur
  • 90%-Bürgschaft für Darlehen an kleinere und mittlerere Unternehmen, 80%-Bürgschaft für Großunternehmen
  • von 10.000 Euro bis 3 Mio. Euro (max. 25 % des Gesamtumsatzes des Antragstellers im Jahr 2019 oder der doppelten jährlichen Lohnkosten)
  • Laufzeit von 4 oder 6 Jahren
  • 1 Jahr tilgungsfrei, auf Wunsch/Antrag zwei Jahre
  • zusätzlich: Förderzuschuss für KMU in Abhängigkeit von der Darlehenshöhe und bereits erhaltener bzw. beantragter Kleinbeihilfen:
    • max. 100.000 Euro für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich Wein- und Gartenbau
    • max. 120.000 Euro für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
    • max. 800.000 Euro für Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Beantragung über Hausbanken

Corona-Hilfe der Rentenbank: Liquiditätssicherung:

  • Liquiditätssicherungsdarlehen
  • für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus
  • max. 10 Mio. Euro p.a.
  • Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren
  • 1 Jahr tilgungsfrei, auf Wunsch/Antrag 2 Jahre
  • Förderzuschuss von 1,5 % der Darlehenshöhe
  • Beantragung über Hausbanken

Tilgungsaussetzungen:

  • Gewährung von Tilgungsaussetzungen bei bestehenden Programmkrediten

Weitere Informationen: www.rentenbank.de

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Betriebsmittelkredit Corona-Krise:

  • Darlehen bis 50.000 Euro unter Einsatz des BAB-EFRE-Mikrokredites mit Laufzeit bis zu 6 Jahren, 1 Jahr zins- und tilgungsfrei, im standardisierten Verfahren
  • Darlehen über 50.000 Euro unter Einsatz der KfW Sonderkreditprogramme mit Laufzeit bis zu 10 Jahren und bis zu 2 tilgungsfreien Jahren

Bundesprogramm Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen: 
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Corona-Soforthilfe des Landes Bremen Antragsfrist am 30.06.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) für kleine und mittelständische Bremer Unternehmen (Bundesmittel) am 09.10.2020 abgelaufen 

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Bremer Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Bremer Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Beteiligungskapital in der Corona-Krise: Neustart und Wachstum auch in schwierigen Zeiten (im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung):

  • für Start-ups und kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz mit Sitz in Bremen)
  • zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln (Warenlager), laufenden Aufwendungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität, Eigenkapitalausstattung
  • bis zu 800.000 Euro
  • stille Beteiligungen (Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt)
  • über die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bremer Aufbau-Bank GmbH

Weitere Informationen: www.bab-bremen.de

Hamburgische Investitions- und Förderbank

Hamburger Corona Soforthilfe (Bundes- und Landesmittel): Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Hamburg-Corona-Soforthilfe (HCS InnoStartup): Antragsfrist am 30.06.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) für kleine und mittelständische Hamburgische Unternehmen (Bundesmittel): am 09.10.2020 abgelaufen 

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Hamburger Unternehmen (Bundesmittel): Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Hamburger Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Hamburg-Kredit Liquidität (HKL):

  • Modul A:
    • für kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent)
    • Darlehen zwischen 20.000 Euro und 250.000 Euro
    • für Betriebsmittel und Investitionen
    • 90 %ige Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG)
    • 10 Jahre Laufzeit mit jährlicher Sondertilgungsmöglichkeit und 4 Jahre tilgungsfrei
    • Elektronische Antragstellung über BG, gleichzeitig Bürgschaftsaussteller
  • Modul B:
    • für Sozialunternehmen, gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen und Vereine, die von der Körperschaftsteuer befreit sind
    • 100 %ige Risikoübernahme durch Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg (Bundesanteil i.R. des KfW-Sonderprogramms „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“
    • Darlehen zwischen 20.000 Euro und 800.000 Euro
    • 10 Jahre Laufzeit mit jährlicher Sondertilgungsmöglichkeit und 2 Jahre tilgungsfrei
    • Elektronische Antragstellung über Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg, gleichzeitig Bürgschaftsaussteller

Corona Recovery Fonds (CRF) im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • für innovative Start-ups und wachstumsorientierte kleine Mittelständler mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg bis maximal 75 Mio. Euro Jahresumsatz und in der Regel bis maximal 50 MitarbeiterInnen
  • Stille Beteiligungen (Exit-orientierte Ausgestaltung):
    • für Exit-orientierte Start-ups
    • Beantragung über IFB Innovationsstarter GmbH
    • bis zu 500.000 Euro
    • max. 67 % der Gesamtfinanzierungssumme bei internen Co-Investments
    • max. 75 % der Gesamtfinanzierungssumme bei externen Co-Investments
    • Laufzeit 7 Jahre, endfällig
  • Stille Beteiligungen (mit fixem und gewinnabhängigem Entgelt):
    • für nicht Exit-orientierte Start-ups und wachstumsorientierte kleine Mittelständler
    • Beantragung über BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH
    • Bis zu 800.000 Euro
    • Co-Investments privater Investoren ergänzend möglich.
    • Laufzeit 7 Jahre, endfällig

IFB Förderkredite Kultur Fördermodul Corona:

  • für Kultureinrichtungen, Träger oder Eigentümer eines Kulturbetriebs
  • direkte Rettungsdarlehen in Höhe von 15.000 Euro bis 300.000 Euro
  • für Betriebsmittel, wenn deren Bedarf aus der COVID-19-Krise resultiert
  • Laufzeit 3 Jahre, endfällig

IFB-Förderkredite Sport Fördermodul Corona:

  • gemeinnützige Sportvereine und -verbände, OrganisatorInnen von Sportveranstaltungen, im Bereich Sport tätige KMU und Großunternehmen
  • direkte Rettungsdarlehen in Höhe von 15.000 Euro bis 150.000 Euro
  • für Betriebsmittel, wenn deren Bedarf aus der COVID-19-Krise resultiert 
  • Laufzeit 3 Jahre, endfällig

Hamburger Stabilisierungs-Fonds (HSF):

  • für größere mittelständische Unternehmen der Realwirtschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg (i.d.R. mehr als 50 MitarbeiterInnen bis 249 MitarbeiterInnen) zur Abmilderung wirtschaftlicher Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
  • stille Beteiligungen und Bürgschaften bzw. Garantien zur Stärkung der Kapitalbasis
  • Gesamtvolumen bis zu einer Milliarde Euro

Zusätzliche Maßnahmen wie Ausweitung der Landesbürgschaften

Weitere Informationen: www.ifbhh.de

Investitionsbank Berlin

Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I: keine Antragsstellung mehr möglich

Corona Zuschuss – Soforthilfe-Paket II (Bundes- und Landesmittel): Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Soforthilfe Gewerbemieten – Zuschuss: Antragsfrist am 16.10.2020 abgelaufen

Ehrenamts- und Vereinshilfen – Zuschuss (Landesmittel): Antragsfrist am 31.10.2020 abgelaufen

Coronahilfen für Modelabels (Landesmittel): Antragsfrist am 13.11.2020 abgelaufen

Soforthilfe IV 3.0 - Zuschuss für Kulturunternehmen am 20.11.2020 ausgelaufen

Corona Zuschuss - Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft ­(Soforthilfe V):

  • für KMU mit 10 bis 100 Beschäftigten
  • für nachgewiesene Liquiditätsengpässe zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage
  • Tilgungszuschuss
    •  zum KfW-Schnellkredit 2020 oder
    • zu einem Kredit im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2020
  • nachrangige Soforthilfezuschüsse, wenn keine Kredite für Tilgungszuschuss vorhanden bzw. möglich
  • bis zu 25.000 Euro (max. 20 % der Darlehenssumme) 

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Berliner Unternehmen (Bundesmittel): Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Berliner Unternehmen (Bundesmittel): Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Soforthilfen für Betriebe der Schankwirtschaft am 10.01.20210 ausgelaufen

Wagnis- und Nachrangkapital für Berliner Start-ups und kleine Mittelständler im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  •  „Berlin Mezzanine“
    • Beantragung über die Invesitionsbank Berlin (IBB)
    • für innovative Start-ups, KMUs und kleinere Mittelständler (Alter 3 bis 8 Jahre) mit Sitz/Betriebsstätte in Berlin
    • Nachrangdarlehen
    • zwischen 100.000 Euro und 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe
    • für Investitionen, laufende Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel)
    • Bankübliche Besicherung soweit möglich sowie selbstschuldnerische Bürgschaften der wesentlichen Gesellschafter
    • Darlehenslaufzeit in der Regel 8 Jahre, 5 Jahre tilgungsfrei
  • „Coronahilfe für Start-ups durch die IBB Beteiligungsgesellschaft“
    • Beantragung über IBB Venture
    • für Start-ups, die Technologieunternehmen oder Unternehmen der Kreativwirtschaft (KMU) sind (gegründet vor dem 11.03.2020 und nicht eher als 01.01.2013)
    • stille Beteiligungen mit Wandeloption, offene Beteiligungen oder Wandeldarlehen (bei bereits bestehender offener Beteiligung)
    • zwischen 200.000 und 800.000 Euro
    • für Investitionen und laufende Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel)
    • Laufzeit für Wandeldarlehen und stille Beteiligungen mit Wandeloption max. 5 Jahre
    • Offene Beteiligungen erfordern im Rahmen der gleichen Finanzierungmaßnahme mind. 30 % private Mittel
  •  „Coronahilfen für Start-ups über private Risikokapitalgeber“
    • Beantragung über private Risikokapitalgeber (durch die IBB Capital GmbH akkreditierte Venture Capital Gesellschaften, Business Angels oder Family Offices)
    • für Start-ups (KMU, gegründet vor dem 11.03.2020 und nicht eher als 01.01.2013)
    • Wandeldarlehen, stille Beteiligungen mit Wandeloption oder offene Beteiligungen
    • max. 800.000 Euro
    • für Investitionen und laufende Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel)

Weitere Informationen: www.ibb.de

Investitionsbank des Landes Brandenburg

Corona-Soforthilfe (Bundes- und Landesmittel): Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) für kleine und mittelständische Brandenburger Unternehmen (Bundesmittel) am 09.10.2020 abgelaufen 

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Brandenburger Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Brandenburger Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Corona Mezzanine Brandenburg im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • für mittelständische Unternehmen und Start-ups mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg
  • zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere Investitionen und Betriebsmittel (Miete, Löhne und Gehälter, Material- und Wareneinkäufe etc.)
  • mittelständische Unternehmen:
    • Nachrangdarlehen
    • 100.000 Euro bis 750.000 Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe
    • Laufzeit bis zu 10 Jahre, bis zu 5 Jahre tilgungsfrei
  • Start-ups:
    • Nachrangdarlehen, endfällig
    • Kündigungs- bzw. Wandlungsrecht mit 30 % Discount auf die Unternehmensbewertung bei einer nächsten Finanzierungsrunde
    • 100.000 Euro bis 750.000 Euro
    • Laufzeit bis zu 6 Jahre

Anpassung des  Darlehensprogramms „Konsolidierungs-und Standortsicherungsprogramm“ (KoSta):

  • Reduzierung der Branchenausschlüsse
  • Erweiterung der möglichen Darlehensfinanzierungsarten (Rettungsbeihilfen, vorübergehende Umstrukturierungshilfen, Umstrukturierungsbeihilfen)
  • Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 249 Erwerbstätigen (KMU)

Gewährung von Tilgungsaussetzungen in den Programmkrediten BK Gründung, Mittelstand sowie Ländlicher Raum (Tilgungsaussetzungen von 1 bis 9 Monaten bzw. im BK Ländlicher Raum bis zu 2 Jahre)

Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistung im Mikrokredit Brandenburg möglich

Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer für die Film- und Medienbranche

Weitere Informationen: www.ilb.de

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes (Bundes- und Landesmittel): Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) des Bundes am 09.10.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Niedersächsische Unternehmen (Bundesmittel): Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Aufstockung Überbrückungshilfe II für Niedersächsische Unternehmen (Landesmittel):

  • Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die eine Überbrückungshilfe II bewilligt bekommen haben
  • Zuschüsse bis 50.000 Euro (billigkeitsleistung) für Umsatzverluste in den Bezugsmonaten April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vergleichsvorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie
  • In Abhängigkeit von der Branche unterschiedliche Prozentsätze bezogen auf den Umsatzverlust

Corona-November- und Dezemberhilfen für Niedersächsische Unternehmen (Bundesmittel): Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen am 30.09.2020 ausgelaufen

Niedersachsen-Schnellkredit:

  • Darlehen für freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten
  • für betriebliche Investitionen und die Deckung laufender Kosten
  • Darlehensbetrag: 10.000 Euro bis 200.000 Euro, maximal jedoch 50 % des Jahresumsatzes 2019
  • Darlehenslaufzeit 5, 7 oder 10 Jahre, 1 bis 2 Jahre tilgungsfrei
  • 100 % Haftungsfreistellung der Hausbank

Niedersachsen-Schnellkredit für gemeinnützige Organisationen (im Rahmen des KfW-Sonderprogramms für gemeinnützige Organisationen):

  • für gemeinnützige Organisationen (z.B. Stiftungen, Vereine, gGmbHs)
  • für Betriebsmittel (Coronabedingter Bedarf) und Investitionen in die soziale Infrastruktur in NRW
  • direktes unbesichertes Darlehen
  • bis 800.000 Euro
  • Laufzeit 5, 7 oder 10 Jahre, 1 bis 2 Jahre tilgungsfrei
  • 100 % Haftungsfreistellung
  •  Zinssatz 1,5 % p.a.

Neustart Niedersachsen Investition:

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und Unternehmen der Automobilwirtschaft mit  Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum (04-06) durch die Covid-19-Pandemie
  • für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren
  • Zuschuss für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks:
    • 50 % der förderfähigen Ausgaben bei Investitionen bis 200.000 Euro
    • 40 % der förderfähigen Ausgaben für Investitionen bis 625.000 Euro
  • Zuschuss für Unternehmen der Automobilwirtschaft alternativ:
    • 30 % der förderfähigen Ausgaben für Investitionen bis 1,65 Mio. Euro
    • 20 % der förderfähigen Ausgaben für Investitionen bis 4 Mio. Euro
  • mindestens 5.000 Euro und maximal 800.000 Euro

Neustart Niedersachsen Innovation:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere der Automobilwirtschaft
  • für Personalausgaben, Fremdausgaben, anteilige Investitionsausgaben und sonstige Sachausgaben bei der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Zuschüsse:
    • 60 % der förderfähigen Ausgaben für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • 75 % der förderfähigen Ausgaben für Unternehmen der Automobilwirtschaft
    • maximal 800.000 Euro

MBG Stabilitätsfonds 2020 im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • über Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
  • für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und geschäftlichem Schwerpunkt in Niedersachsen
  • typisch stille Beteiligungen, ggfs. auch offene Beteiligungen
  • bis zu 800.000 Euro
  • Laufzeiten zwischen 5 oder 10 Jahren, die ersten 5 Jahre tilgungsfrei

NSeed und NBeteiligung im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • über NBank Capital
  • für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen in der Wachstumsphase
  • offene und stille Beteiligungen
  • im Einzelfall bis zu 800.000 Euro
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre
  • Ko-Investment von Privatinvestoren erwünscht

Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe:

  • für Unternehmen des Gaststättengewerbes im Sinne des § 1 NGastG mit Umsatzrückgang durch die Covid-19-Pandemie
  • zur Finanzierung von Investitionsgütern mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren (Umbau, Erweiterung, sonstige Modernisierungsmaßnahmen)
  • Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 Euro und maximal 100.000 Euro

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (Bundes- und Landesmittel im Rahmen der Städtebauförderung):

  • Zuschuss für Städte und Gemeinden zur Eindämmung der Folgen der Covid-19-Pamdemie
  • für Investitionen in Sportstätten (bauliche Sanierung und Ausbau, ggfs.(Ersatz-)Neubau) sowie investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen
  • maximal 90 % der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben

Unterstützung Flugplätze:

  • für die BetreiberInnen von Flugplätzen in Niedersachsen im Rahmen der Daseinsvorsorge zum Ausgleich der erlittenen Umsatzeinbußen
  • für laufende Betriebskosten, die im Zeitraum vom 04.03.2020 bis zum 30.06.2020 entstanden sind
  • feste Zuschüsse für einzelne Flugplätze in Abhängigkeit von den Bewegungszahlen

Öffentliche Akteure im Tourismus:

  • für Tourismusorganisationen mit Marketingorientiertem, überregional ausgerichteten Ansatz und regionale Tourismusorganisationen unterhalb der „TourismusMarketing Niedersachsen GmbH“ und  kommunale Tourismusorganisationen
  • Zuschüsse für Einnahmeverluste aufgrund der Covid-19-Pandemie für das Jahr 2020
  • bis zu 150.000 Euro für regionale Tourismusorganisationen, maximal 1 Euro pro in 2019 nach amtlicher Statistik erfolgter Übernachtung in der vertretenen Gemeinde oder Samtgemeinde für kommunale Tourismusorganisationen

Unterstützung Inselversorger:

  • Fährreedereien im Inselverkehr der ostfriesischen Inseln
  • Zum Ausgleich der Coronabedingten erlittenen Umsatzeinbußen im Zeitraum 16.03.2020 bis längstens 31.12.2020 (negatives Betriebsergebnis) (Earnings before Interests and Taxes [EBIT]) erzielt
  • Zuschuss von 50 %, max. 1 Mio. Euro

Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenzazubis):

  • für Unternehmen und Betriebe, (Zusammenschlüsse von) Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, (außer Dienststellen des Landes und des Bundes) jeweils mit Betriebsstätte/Ausbildungsstätte in Niedersachsen, die einen Auszubildenden aus einem Insolvenzunternehmen übernehmen oder einstellen (Sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten)
  • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben in „Stärker entwickelten Regionen (SER)“ und bis zu 60 % in „Übergangsregionen (ÜR)“

Entlastung Ausbildungsbetriebe:

  • für Unternehmen mit Ausbildungsstätte in Niedersachsen
  • einmalige Prämie von 500 Euro bei Verlängerung eines Ausbildungsvertrags bzw. 1.000 Euro bei Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes für maximal 10 Auszubildende

Energetische Modernisierung von Wohnraum für Studierende:

  • für Investoren, die trotz der COVID-19-Krise Wohnraum für Studierende (vor dem 01.02.2002 fertiggestellt) energetisch modernisieren wollen
  • Zuschuss für Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 55 in Höhe von 40 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 32.000 Euro je Wohnheimplatz
  • Zuschuss für Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70 in Höhe von 25 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 20.000 Euro je Wohnheimplatz
  • Sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie (wirtschaftliche Notlage) muss gegeben sein
  • Mietpreisbindung und Zweckbestimmung

Energetische Modernisierung von Mietwohnraum:

  • für Investoren, die trotz der COVID-19-Krise Mietwohnraum (vor dem 01.02.2002 fertiggestellt) energetisch modernisieren wollen
  • Zuschuss für Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 55:
    • bei Mietwohnraum für Berechtigte mit geringen Einkommen 40 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 48.000 Euro je Wohneinheit
    • bei Mietwohnraum für Berechtigte mit mittleren Einkommen 35 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 42.000 Euro je Wohneinheit
  • Zuschuss für Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70
    • bei Mietwohnraum für Berechtigte mit geringen Einkommen 25 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 30.000 Euro je Wohneinheit
    • bei Mietwohnraum für Berechtigte mit mittleren Einkommen 20 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 24.000 Euro je Wohneinheit
  • Sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie (wirtschaftliche Notlage) muss gegeben sein
  • Mietpreisbindung und Zweckbestimmung

Digitalisierungsberatung im Einzelhandel (Förderung im Rahmen des Programms "Niedersachsen Digital aufgeLaden"):

  • für Einzelhandelsunternehmen (KMU), gegründet vor dem 01.03.2020
  • Zuschuss in Höhe von 100 % der Ausgaben für Beratungshonorar sowie Reisekosten, max. 2.500 Euro (max. Tagessatz 1.100 Euro)
  • Beratung muss zwingend eine Analyse der Situation des Einzelhandelsunternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unternehmenstätigkeit (Standortbestimmung) und einen deutlich gewordenen Beratungsbedarfs (Potentialanalyse) sowie darauf aufbauende Handlungsempfehlungen beinhalten
  • Autorisierung und Feststellung der Eignung durch die Digitalagentur Niedersachsen erforderlich

Unterstützung Zoohilfe ist ausgelaufen

Anpassung des Programms Digitalbonus.Niedersachsen

  • auch Homeoffice-, Videokonferenz- und Telemedizintechnik bezuschussbar

Tilgungsaussetzung:

  • Die fälligen Rückzahlungen beim MikroSTARTER–Darlehen können ausgesetzt werden.

Weitere Informationen: www.nbank.de

Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Anstalt der NORD/LB

Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe (Bundes- und Landesmittel): Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Sachsen-Anhalt ZUKUNFT: Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen (de-minimis) bis 30.11.2020:

  • Darlehen als Liquiditätshilfe für Unternehmen jeglicher Rechtsform (bis 50 MitarbeiterInnen, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro) einschl. Angehörige freier Berufe
  • von 10.000 Euro bis 150.000 Euro
  • 10 Jahre Laufzeit, 2 Jahre zins- und tilgungsfrei, danach 2,69 % p.a.
  • unbesichert

Sachsen-Anhalt ZUKUNFT: Darlehen für kleine, mittlere und große Unternehmen am 16.10.2020 abgelaufen

IB-Mezzaninedarlehen für Start-ups und kleine Mittelständler im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) für kleine und mittelständische Unternehmen (Bundesmittel) in Sachsen-Anhalt am 09.10.2020 abgelaufen

„Kultur ans Netz“ am 31.08.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Unternehmen in Sachsen-Anhalt (Bundesmittel) Antragsfrist am zum 31.03.2021 ausgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Unternehmen in Sachsen-Anhalt (Bundesmittel) Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

„ZUKUNFT – IB-Mezzaninedarlehen für Start-ups und kleine Mittelständler“ im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • für mittelständische Unternehmen und Start-ups mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

  • zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere Investitionen und Betriebsmittel

  • Nachrangdarlehen

  • bis 800.000 Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe 

Zusätzlich: Verstärkte Nutzung von Tilgungsaussetzungen und Stundungen für bereits ausgereichte Förderungen

Weitere Informationen: www.ib-sachsen-anhalt.de

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

IB.SH Mittelstandssicherungsfonds:

  • für haupterwerbliche Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, gewerbliche und private Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern zu touristischen Zwecken
  • unbesichertes Darlehen
  • 15.000 Euro bis 750.000 Euro (maximal 25 % des Umsatzes 2019 von schleswig-holsteinischen Betriebsstätten)
  • Laufzeit 5 Jahre und optionale Anschlussfinanzierung für 7 Jahre (Gesamtlaufzeit zwölf Jahre)
  • die ersten 5 Jahre zinslos, die ersten 2 Jahre tilgungsfrei
  • Parallel Hausbankbeteiligung mit separatem Darlehen in Höhe von 10 % mit mind. gleicher Laufzeit, 2 tilgungsfreien Jahren und 10-jährigem Tilgungsprofil zwingend. Das Darlehen der Hausbank kann besichert werden und ist marktüblich zu verzinsen. Bei Förderdarlehen bis 50.000 Euro kann die Beteiligung auch durch die Bereitstellung von kurzfristigen Betriebsmittelkrediten erfolgen.

IB.SH Härtefallfonds Mittelstand:

  • für haupterwerbliche private Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätten in Schleswig-Holstein, die Coronabedingt im 2. Halbjahr 2020 oder im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzausfall von mindestens 50 % aufweisen bzw. erwarten
  • unbesichertes Darlehen
  • 15.000 Euro bis 750.000 Euro (max. 25 % des Umsatzes 2019 von schleswig-holsteinischen Betriebsstätten)
  • Laufzeit 5 Jahre und optionale Anschlussfinanzierung für 7 Jahre (Gesamtlaufzeit 12 Jahre)
  • die ersten 5 Jahre zinslos, die ersten 2 Jahre tilgungsfrei
  • Parallel Hausbankbeteiligung mit separatem Darlehen in Höhe von 10 % mit mind. gleicher Laufzeit, 2 tilgungsfreien Jahren und 10-jährigem Tilgungsprofil zwingend. Das Darlehen der Hausbank kann besichert werden und ist marktüblich zu verzinsen. Bei Förderdarlehen bis 50.000 Euro kann der Hausbankenbeitrag auch durch die Bereitstellung von kurzfristigen Betriebsmittelkrediten erfolgen.

Sonder-Beteiligungsprogramm S-H im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung: 

  • für Start-ups und kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis zu 75 Mio. Euro Gruppenumsatz)
  • typisch stille Beteiligungen sowie offene Beteiligungen (ggf. mit Gesellschafterdarlehen mit Wandeloption)
  • max. 800.000 Euro (abhängig vom noch verfügbaren Kleinbeihilfebudget nach der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“)
  • Beantragung über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG)
  • für die Deckung von Coronabedingten Liquiditätsengpässen und für bilanzstärkende Maßnahmen
  • Laufzeit 5 bis 10 Jahre bei typisch stillen Beteiligungen

Sonder-Darlehensprogramm gemeinnützige Organisationen S-H:

  • für gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Vorhaben in Schleswig-Holstein 
  • für die Deckung von Coronabedingten Liquiditätsengpässen: für Betriebsmittel und Investitionen in die soziale Infrastruktur, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Mehrwertsteuer, Gehälter, Löhne und Honorare für freie MitarbeiterInnen
  • Darlehen mit Haftungsfreistellung (Kombiprodukt mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH)
  • Darlehenshöhe 25.000 bis 800.000 Euro (max. 25 % des Gruppenumsatzes aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einschließlich Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen des Jahres 2019)
  • 100 % Haftungsfreistellung (Risikoübernahme durch Bund und Land)
  • Laufzeit 10 Jahre und 2 Tilgungsfreijahre

Corona-Soforthilfen des Landes und des Bundes: Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen 

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) für kleine und mittelständische Schleswig-Holsteinische Unternehmen (Bundesmittel) am 09.10.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Schleswig-Holsteinische Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Schleswig-Holsteinische Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Weitere Informationen: www.ib-sh.de

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Corona Soforthilfe (Bundesmittel): Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) für kleine und mittelständische Rheinland-Pfälzische Unternehmen (Bundesmittel) am 09.10.2020 abgelaufen.

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Rheinland-Pfälzische Unternehmen (Bundesmittel): Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Rheinland-Pfälzische Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Corona Soforthilfe Kredit RLP: Antragsfrist am 30.06.2020 abgelaufen

Corona Soforthilfe Kredit RLP - Gemeinnützige Organisationen:

  • für gemeinnützige Organisationen und Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Trägerschaft
  • Darlehen bis zu 800.000 Euro pro Organisation
  • für Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung 
  • Endkreditnehmerzinssatz fest 1,50 % p. a.
  • 100 % Haftungsfreistellung (Risikoübernahme durch Bund und Land)
  • Laufzeit 10 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei

Sonderprogramm Corona Venture Capital für Start-ups und KMU im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • über Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mbH (WFT), eine Tochtergesellschaft der ISB
  • Stille Beteiligungen, ggfs. offene Beteiligungen
  • Für Start-ups:
    • zwischen 100.000 Euro bis zu 500.000 Euro
    • 5 Jahre Laufzeit mit endfälliger Tilgung
    • für Betriebsmittel, Gehälter, F&E-Investitionen, Markteinführungsaufwendungen
  • Für KMU:
    • zwischen 100.000 Euro bis zu 500.000 Euro
    • 10 Jahre Laufzeit, 5 Jahre tilgungsfrei
    • für Betriebsmittel, Gehälter, Warenlager, Kleinstinvestitionen

Nutzung der Programme: Unternehmerkredit RLP, Gründerkredit RLP, Betriebsmittelkredit RLP, Aus- und Weiterbildungskredit RLP

Gewährung von Tilgungsaussetzungen bei Programmkrediten; Befristung zunächst bis Ende 2020

Anpassung der ISB-Bürgschaften an die erhöhten Bürgschaftshöchstgrenzen der Bürgschaftsbank RLP GmbH

Weitere Informationen: www.isb.rlp.de

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern – Geschäftsbereich der NORD/LB

Corona-Soforthilfe (Bundes- und Landesmittel): Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) für kleine und mittelständische Mecklenburger Unternehmen (Bundesmittel) am 09.10.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Mecklenburger Unternehmen (Bundesmittel): Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Mecklenburger Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Weitere Maßnahmen über andere Institutionen:

  • Erweiterung des Bürgschaftsrahmens für Bankkredite um 400 Mio. Euro
  • Sonderprogramm für Landesbürgschaften
  • Erhöhung des Rückbürgschaftsanteils
  • Schnellere Bürgschaftsvergabe bis 250.000 Euro
  • Liquiditätshilfen für Freiberufler sowie für kleinere und mittlere Unternehmen
  • Liquiditätshilfen: rückzahlbare Zuschüsse für Kleinstbetriebe und Freiberufler bis 20.000 Euro; für kleinere und mittlere Unternehmen bis 200.000 Euro
  • Beschleunigte Auszahlung von bewilligten Mitteln insbesondere im Rahmen der GRW für Unternehmen und bei Zuschüssen für F&E und bei Investitionszuschüssen an Kommunen i. R. der Infrastrukturförderung

Umsetzung der Säule II im Rahmen des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung über die MBMV Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH:

  • Stille und offene Beteiligungen im Rahmen des Programms MBMV Sonderunterstützung KfW 2020

Weitere Informationen: www.lfi-mv.de

L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg

Corona Soforthilfe Baden-Württemberg (Bundes- und Landesmittel): Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) für kleine und mittelständische Baden-Württemberger Unternehmen (Bundesmittel) am 09.10.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Baden-Württemberger Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Tilgungszuschuss Corona Antragsfrist am 24.02.2021 abgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Baden-Württemberger Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe (bis zum 30.06.2021):

  • für Unternehmen, soziale Einrichtungen und Soloselbstständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend oder maßgeblich in die Wirtschaftszweige Beherbergung und/oder Gastronomie fällt
  • zur Abdeckung der laufenden Ausgaben bei Liquiditätsengpass
  • einmaliger Zuschuss abhängig von Betriebsgröße und dem Liquiditätsengpass (Förderzeitraum 3 Monate)
  • bei „überwiegende Tätigkeit“ in den Wirtschaftszweigen bis zu 3.000 Euro je Betrieb sowie 2.000 Euro je MitarbeiterIn (VZÄ)
  • bei „maßgeblicher Tätigkeit“ in den Wirtschaftszweigen 2.000 Euro je Betrieb sowie 1.000 Euro je MitarbeiterIn (VZÄ)

Stabilisierungshilfen Bustouristik 2021:

  • Zuschüsse für Busunternehmen, die Reisebusse betreiben und eine Niederlassung (Betriebsstätte) in Baden-Württemberg haben
  • Festbetrag pro förderfähigem Fahrzeug gestaffelt nach EG-Fahrzeugklassen zwischen 5.000 Euro und 18.750 Euro
  • bis zu 20 förderfähige Fahrzeuge pro Unternehmen, maximal 400.000 Euro bei einem Förderzeitraum von vier Monaten

Sonderförderung Schutzscheiben für Busse:

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, mit ÖPNV beauftragt sowie Bürgerbusvereine, Kommunen oder Landkreise
  • zur Beschaffung von Trenneinrichtungen/Trennscheiben zum Einbau in Linienbusse oder Bürgerbusse des öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV)
  • einmaliger Zuschuss je Fahrzeug, 800 Euro beim Einsatz von Kunststoffscheiben bzw. 2.000 Euro beim Einsatz von Sicherheitsglasscheiben

Liquiditätshilfekredit Plus:

  • für junge und etablierte mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige (in der Regel bis 500 Beschäftigte), auch Kleinstunternehmen, Start-ups und neu gegründete Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg, deren Jahresumsatz 2020 Coronabedingt um mindestens 15 % gegenüber dem Jahresumsatz von 2019 zurückgegangen ist
  • Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss und bei Bedarf der Hausbank zusätzlich eine Coronahilfe-Bürgschaft von Bürgschaftsbank oder L-Bank (bis zu 90 % Deckung des Ausfallrisikos der Hausbank)
  • zur Deckung des Coronabedingten Liquiditätsbedarfs
  • Darlehen zwischen 10.000 Euro und 5 Mio. Euro
  • Prozentualer Tilgungszuschuss bis zu 300.000 Euro in Abhängigkeit von der Darlehenshöhe
  • Laufzeiten zwischen 4 und 10 Jahren mit 1 bis 2 tilgungsfreien Jahren

Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • für Start-ups und kleine Mittelständler der gewerblichen Wirtschaft bis zu 75 Mio. Euro Gruppenumsatz und Sitz oder Standort mit Schwerpunkt Baden-Württemberg
  • Finanzierungssumme bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen
  • Laufzeit oder Exit-Zeitraum in der Regel bis zu 10 Jahre
  • Antragstellung direkt bei einer akkreditierten Beteiligungsgesellschaft (derzeit MBG, weitere gegebenenfalls unter www.l-bank.de/mezzanine-bw)
  • Finanzierungsform (Nachrangdarlehen, Wandeldarlehen, stille oder offene Beteiligungen) abhängig vom Beteiligungsgeber
  • 10 % der Finanzierungssumme im Eigenrisiko des Beteiligungsgebers
  • zur Finanzierung (Coronabedingt) von Investitionen oder Betriebsmittel (alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter, einschließlich Unternehmer-Gehälter und Warenlager)

Liquiditätskredit für gemeinnützige Organisationen (Li GO):

  • für gemeinnützige Organisationen (Vereine oder Unternehmen, Stiftungen oder Einrichtungen kirchlicher Träger) mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg mit Coronabedingtem Liquiditätsbedarf
  • Darlehen zwischen 5.000 und 800.000 Euro
  • für Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung 
  • 100 %ige Haftungsfreistellung für die Hausbank (Risikoübernahme durch Bund und Land)
  • Laufzeit 10 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei
  • Aktueller Sollzinssatz: 0,80 % p. a. für alle Darlehen

Optimierung des Bürgschaftsangebots (in Kooperation mit der Bürgschaftsbank BW):

  • Erhöhung des Bürgschaftsanteils auf bis zu 90 %
  • angepasste Arbeitsteilung mit der Bürgschaftsbank, L-Bank Zuständigkeit ab 2,5 Mio. Euro
  • Erhöhung der Kompetenz der L-Bank bis zum 31.12.2020 für Bürgschaften bis 20 Mio. Euro
  • Rückbürgschaft des Landes ermöglicht neukonzipiertes, beschleunigtes Bürgschaftsverfahren

Gewährung von Tilgungsaussetzungen bei Förderdarlehen und Bürgschaften im Bestand:

  • Der Darlehensnehmer muss seinen Stundungsantrag mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie begründen.
  • Bei Förderprogrammen im Hausbankenverfahren ist eine Tilgungsaussetzung für bis zu 9 Monate möglich.

Pre-Seed-Rettungsschirm zur Unterstützung von Start-Ups:

  • Ausweitung der verfügbaren Mittel und der Beratung durch die L-Bank
  • Unterstützung von Start-ups zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs für sechs Monate bis maximal 200.000 Euro

Weitere Informationen: www.l-bank.de

LfA Förderbank Bayern

Corona-Schutzschirm-Kredit:

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Mio. Euro und Angehörige der Freien Berufe
  • Darlehen von 10.000 Euro bis 30 Mio. Euro
  • Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung
  • 90%ige Haftungsfreistellung der Hausbank
  • max. 6 Jahre Laufzeit mit bis zu 2 Tilgungsfreijahren oder 2 Jahre endfällig
  • 1 % - 1,37 % Zinssatz für KMU, 2 % für große Unternehmen

LfA-Schnellkredit:

  • für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 MitarbeiterInnen
  • für den gesamten Liquiditätsbedarf wie z.B. laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst etc.
  • Darlehensbeträge abhängig von der Mitarbeiterzahl, max. 50.000 Euro bei bis zu 5 MitarbeiterInnen, max. 100.000 Euro bei bis zu 10 MitarbeiterInnen
  • Laufzeit 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren und Zinsbindung 10 Jahre oder 5 Jahre Laufzeit mit 1 Tilgungsfreijahr und Zinsbindung 5 Jahre
  • Zinssatz einheitlich 3 %
  • außerplanmäßige Tilgung kostenlos
  • 100%ige Haftungsfreistellung der Hausbank

Startup Shield Bayern im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • Beantragung über Bayern Kapital GmbH und BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH
  • für junge technologieorientierte Startup-Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis zu 75 Mio. Euro und Sitz in Bayern mit innovativen Produktentwicklungen und skalierbarem Geschäftsmodell
  • standardmäßig Wandeldarlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren
  • im Einzelfall offene Beteiligung
  • pari passu bei gleichzeitiger Beteiligung eines privaten Lead Investors
  • Beteiligungsvolumen zwischen 100.000 und 800.000 Euro
  • für Investitionen, laufende Kosten, wie z.B. Miete, Gehälter (inkl. angemessener Unternehmergehälter), Betriebsmittel

Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • Beantragung über BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH
  • für etablierte kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis zu 75 Mio. Euro und Sitz in Bayern
  • Mezzanine/stille Beteiligungen
  • Beteiligungsvolumen zwischen 100.000 und 800.000 Euro
  • Laufzeit 7 Jahre
  • für Investitionen, laufende Kosten, wie z.B. Miete, Gehälter (inkl. angemessener Unternehmergehälter), Betriebsmittel

Corona-Kredit – Gemeinnützige Organisationen:

  • für Organisationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, von der Körperschaftsteuer bzw. von der Gewerbesteuer befreit
  • unbesichertes Darlehen
  • 10.000 bis 800.000 Euro
  • Laufzeiten: 5 oder 10 Jahre und 1 oder 2 Tilgungsfreijahre
  • 100 % Haftungsfreistellung (Risikoübernahme durch Bund und Land)
  • für Liquiditätsbedarf (z.B. laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst etc.) sowie alle Investitionen in die Infrastruktur in Bayern

Erweiterungen im Universalkredit:

  • Öffnung der Haftungsfreistellungen für Nicht-KMUs (bis 500 Mio. Euro Konzernumsatz)
  • Anhebung des max. Darlehensbetrages für Haftungsfreistellungen auf 4 Mio. Euro
  • Anhebung des Haftungsfreistellungssatzes von 60 % auf 80 %
  • Erleichterte Definition der Unternehmen in Schwierigkeiten

Erweiterungen bei Bürgschaften:

  • Investitions- und Betriebsmittelbürgschaften bis max. 6 Jahre
  • Erhöhung des Bürgschaftssatzes von 50 % auf 80 % bzw. bei Bürgschaften auf Basis der Bundesregelung Bürgschaften bis 90 %
  • Anhebung des maximalen Bürgschaftsbetrags für LfA-Bürgschaften von 5 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro

Änderung beim Akutkredit:

  • genereller Verzicht auf Konsolidierungskonzept bei Coronabedingtem Liquiditätsbedarf

Beschleunigung der Prozesse bei Haftungsfreistellungen und Bürgschaften:

  • Vereinfachte Antragsstellung für Haftungsfreistellungen und Bürgschaften mit LfA-Risiko bis 500.000 Euro (vorher 250.000 Euro)
  • Erleichterungen bei der Besicherung von haftungsfreigestellten Darlehen bis 500.000 Euro
  • Verzicht auf eine persönliche Mithaftung während der Corona-Krise

Tilgungsaussetzungen:

  • Möglichkeit der Tilgungsaussetzung für bis zu 4 Quartalsraten bei allen bestehenden LfA-Programmkrediten
  • in Ausnahmefällen Aussetzung von bis zu 6 Quartalsraten möglich

Weitere Informationen: www.lfa.de

NRW.BANK

NRW.Start-up akut - im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • für innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase, die nicht älter sind als drei Jahre
  • Wandeldarlehen zwischen 15.000 Euro und 200.000 Euro, in der zweiten Finanzierungsrunde Mindestbetrag 50.000 Euro; Höchstbetrag 300.000 Euro
  • 6 Jahre Laufzeit
  • endfällig oder Wandlung zum Ende der Laufzeit bzw. mit Eintritt eines neuen Investors in Eigenkapital

Coronahilfen der KBG NRW im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler in NRW
  • stille Beteiligungen bis zu 800.000 Euro
  • für Investitionen und Betriebsmittel, auch für laufende Kosten im Rahmen eines wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodells
  • Laufzeit min. 5, max. 10 Jahre, endfällig

NRW.BANK.Kommunal Corona abgelaufen

NRW.BANK.Gemeinnützige Organisationen (befristet bis 31.12.2020):

  • für gemeinnützige Organisationen (z.B. Stiftungen, Vereine, gGmbHs)
  • für Betriebsmittel (Coronabedingter Bedarf) und Investitionen in die soziale Infrastruktur in NRW
  • Darlehen
  • bis 800.000 Euro 
  • Laufzeit bis 10 Jahre
  • 100 % Haftungsfreistellung
  •  Zinssatz max. 1,5 % p.a.

NRW.BANK.Infrastruktur Corona (befristet für Zusagen bis 30.06.2021):

  • für Unternehmen der öffentlichen und sozialen Infrastruktur (u.a. mind. 50 % öffentl. Gesellschafterhintergrund, gemeinnützige und gewerbliche Unternehmen)
  • für Betriebsmittel (Coronabedingter Bedarf)
  • Darlehen
  • bis zu 150 Mio. Euro
  • Laufzeit bis 6 Jahre
  • 80 % Haftungsfreistellung

Anpassung NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft:

  • Öffnung für Unternehmen, deren Rating sich infolge von Corona verschlechtert hat (befristet bis 30.06.2022)

Erhöhung Fondsvolumen im NRW.BANK.Mittelstandsfonds

Anpassung NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation (befristet für Zusagen bis 30.06.2021):

  • für KMU und Angehörife freier Berufe
  • für Digitalisierungsvorhaben optional mit 80 % Haftungsfreistellung (vorher 50 %) und ohne Mindestbeitrag für Haftungsfreistellungen
  • optional Verbürgung des von der NRW.BANK refinanzierten Darlehens durch die BÜRGSCHAFTSBANK NRW zu 90 % möglich
  • Höchstbetrag des Darlehens maximal 10 Mio. Euro je Unternehmen, Ausnahmen bei besonderer förderpolitischer Bedeutung des Vorhabens für NRW möglich

Anpassung Start-up-Eigenkapitalprogramm NRW.SeedCap:

  • Erhöhung der max. Investition von max. 100.000 Euro auf 200.000 Euro pro Unternehmen
  • bei Engagement eines Business Angels in gleicher Höhe Anhebung des max. Alters der Start-ups auf bis zu 36 Monate nach Gründung

Anpassung beim NRW.BANK.Venture Fonds:

  • Beteiligungen von 0,25 bis 6 Mio. Euro auch in der späteren Wachstumsphase möglich

Anpassungen des NRW.BANK-Universalkredites:

  • Betriebsmittelfinanzierungen möglich
  • Ergänzung des Haftungsfreistellungsangebots um zusätzliche Variante von 80 %
  • Verzicht auf einen Mindestbetrag bei Haftungsfreistellungen (zuvor 125.000 Euro)
  • Reduzierung der Antragsvoraussetzungen zur Sicherstellung kurzer Bearbeitungszeiten
  • Einführung weiterer Laufzeitvarianten
    • endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
    • Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit und Option von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
  • Reduzierung der Antragsvoraussetzungen 
  • Öffnung auch für schlechte Preisklassen

Tilgungsaussetzungen:

  • in Förderprogrammen der gewerblichen Wirtschaft (Bestandsgeschäft) auf Antrag des Unternehmens bis zum 31.12.2020
  • ohne Laufzeitverlängerung, max. 9 Monatsraten (bzw. 3 Quartalsraten)

Weitere Informationen: www.nrwbank.de

Sächsische Aufbaubank – Förderbank

Soforthilfe-Zuschuss „Bund“: Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“: Programm zum 30.06.2020 geschlossen

Soforthilfe-Darlehen „SMEKUL“:

  • direkte Liquiditätshilfedarlehen als Nachrangdarlehen
  • für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur und der Forstwirtschaft sowie KMU der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Anhang I-Produkte) im Haupterwerb, unabhängig von ihrer Rechtsform oder ihrer steuerrechtlichen Einordnung (max. 100 MitarbeiterInnen (VzÄ))
  • mind. 5.000 Euro bis max. 100.000 Euro
  • im Direktverfahren, elektronische Antragstellung über Förderportal
  • gestaffelte Zinssätze (1. Jahr 0,10 % p.a., ab dem 2. Jahr: 0,19 % p.a., ab dem 4. Jahr: 0,69 % p.a.)
  • Laufzeit 6 Jahre, davon 2 tilgungsfreie Jahre
  • keine Sicherheiten
  • als Treuhanddarlehen in privatrechtlicher Form

Soforthilfe-Darlehen „Sport“:

  • direkte Liquiditätshilfedarlehen als Nachrangdarlehen
  • für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen
  • für im Landessportbund Sachsen organisierte Sportvereine
  • für deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen
  • bis max. 10 % des Jahresumsatzes 2019, jedoch mind. 5.000 Euro bis max. 500.000 Euro
  • Antragstellung über Antragsformular
  • zinslos
  • Laufzeit 10 Jahre, davon 3 tilgungsfreie Jahre
  • keine Sicherheiten
  • als Treuhanddarlehen in privatrechtlicher Form

Soforthilfe-Zuschuss „Soziale Organisationen“:

  • Zuschüsse
  • für sächsische Einrichtungen von sozialen Trägern
  • von bis zu 9.000 Euro bis zu 30.000 Euro
  • gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten
  • elektronische Antragstellung über Förderportal

Vergabe von Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen

Nutzung der Bürgschaftsprogramme SAB (ab 2 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro Einzelbürgschaftsvolumen, Verbürgungsquote von bis zu max. 80 %)

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) des Bundes am 09.10.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Sächsische Unternehmen (Bundesmittel): Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Sächsische Unternehmen (Bundesmittel): Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Corona Start-up Hilfsfonds (CSH) im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • über Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH
  • für wissensbasierte, technologieorientiere Start-up Unternehmen in Sachsen
  • Stille Beteiligungen bis zu 800.000 Euro
  • Laufzeit bis zu 3 Jahre

Stabilisierungsfonds i.R. „Sachsen startet durch“:

  • über Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG)
  • für produzierende Unternehmen, produktionsnahes oder technologieorientiertes Dienstleistungsunternehmen älter als 3 Jahre (KMU)
  • stille Beteiligungen mit Rangrücktritt bis zu 10 Jahre
  • für Investitionen und Betriebsmittel
  • max. Höhe 800.000 Euro oder 2,4 Mio. Euro in Abhängigkeit der Beihilferegelung

Weitere Informationen: www.sab.sachsen.de

SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG

SOFORT-KREDIT-SAARLAND:

  • für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige
  • Variante Kredit ohne Nachrangabrede mit 6 Jahren Laufzeit und im ersten Jahr tilgungsfrei
  • Variante Kredit mit Nachrangabrede (Rangrücktritt hinter die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber) mit 10 Jahren Laufzeit und in den ersten 5 Jahren tilgungsfrei
  • bis zu 500.000 Euro abhängig vom Jahresumsatz 2019, Liquiditätsbedarf und Lohnkosten
  • keine dinglichen Sicherheiten, dafür persönliche Haftung (Bürgschaften oder Garantien) der maßgeblichen Gesellschafter/Geschäftsführer

Umsetzung der Säule II im Rahmen des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • (Stille und offene Beteiligungen ggf. über SWG geplant)
  • Nachrangdarlehen ggf. ohne Globaldarlehensoption über Saarländische Investitionskreditbank geplant

Prüfung von Zins- und Tilgungsstundungen in den Eigenprogrammen

Weitere Informationen: www.sikb.de

Thüringer Aufbaubank

Soforthilfeprogramm Corona 2020 (Bundes- und Landesmittel): Antragsfrist am 31.05.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase I) für kleine und mittelständische Thüringer Unternehmen (Bundesmittel) am 09.10.2020 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase II) für Thüringer Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 31.03.2021 abgelaufen

Corona-November- und Dezemberhilfen für Thüringer Unternehmen (Bundesmittel) Antragsfrist am 30.04.2021 abgelaufen

Corona-Überbrückungshilfe (Phase III) inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige:

  • Zuschüsse für Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie für Unternehmen/Organisationen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Mio. Euro, die durch die Schließung von Geschäftsbetrieben gem. der Beschlüsse von Bund und Ländern im Dezember 2020 und Januar 2021 betroffen sind
    • prozentual gestaffelte Zuschüsse für Fixkosten bei Coronabedingtem Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021:
      • 40 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 %
      • 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 %
      • 90 % der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 %
      • maximal bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unter Beachtung der anwendbaren Beihilferegelung (wahlweise Kleinbeihilfe oder Fixkostenbeihilfe)
  • Sonderregelungen für Einzelhändler sowie Reisebranche und Pyrotechnikindustrie
  • Online-Antragstellung über registrierte Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie RechtsanwältInnen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
  • Neustarthilfe für Soloselbständige, insbesondere KünstlerInnen und Kulturschaffende, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (i.d.R. 2019) zu mindestens 51 % aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben sowie auch für teilweise Unselbstständige (z.B. SchauspielerInnen)
    • Vorschuss einer einmaligen Betriebskostenpauschale bis zu 7.500 Euro (je nach Umsatzrückgang) für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (50 % des Referenzumsatzes)
    • Späterer Nachweis zum tatsächlichen Umsatzrückgang erforderlich, ggfs. Rückzahlung

Corona 800-Kredit für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des Thüringer Konsolidierungsfonds:

  • Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
  • zur Bestandssicherung/Konsolidierung
  • Laufzeit 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei
  • Programmvariante I - Corona-Spezial
    • Darlehen bis 50.000 Euro
    • Zinssatz 0 % p.a.
  • Programmvariante II - Corona Standard
    • Darlehen zwischen 50.001 Euro und 800.000 Euro
    • Zinssatz 3 % p. a.

Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen / Corona Spezial (Treuhandvermögen des Landes):

  • Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismusgewerbe, wirtschaftsnahe freie Berufe) mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen in Schwierigkeiten
  • zur Bestandssicherung/Konsolidierung
  • Darlehen bis zu 2 Mio. Euro
  • Laufzeit 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei
  • Ausreichung als Treuhanddarlehen

Ergänzung TAB-Bürgschaftsprogramm:

  • Erhöhung der Bürgschaftsquote für alle Vorhaben auf bis zu 90 % i.R. der Bundesregelung Bürgschaften 2020

Thüringer Zukunftsfonds der bm|t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (Tochter TAB):

  • Für Unternehmen jeder Größe mit Zukunftspotenzial, die negativ von der Covid-19-Pandemie betroffen sind
  • Kapital der Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB)
  • Rückzahlung oder Exit durch IPO, Trade Sale oder MBO/MBI
  • Offene und stille Minderheitsbeteiligungen bis zu 5 Mio. Euro sowie Darlehen möglich
  • Co-Investment privater Investoren erwünscht

Angebote des Thüringer Zukunftsfonds im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption, stille und offene Beteiligungen

Weitere Informationen: www.aufbaubank.de

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (Kredit):

  • Darlehen für KMU der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) und freiberuflich Tätige sowie Sozialunternehmen in Rechtsform einer gGmbH
  • Darlehen zwischen 5.000 Euro und 200.000 Euro, Aufstockung durch die Hausbank um mindestens 20 %
  • Nachrangdarlehen, unbesichert
  • Zwei Laufzeitvarianten: Zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahre

Förderung von Sanierungsgutachten gemäß IDW S6:

  • Zuschuss für Unternehmen und Freiberufler COVID-19-bedingt in der Krise, deren Hausbank ein Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 fordert
  • Zuschusshöhe 50 % der Kosten des Gutachtens, max. 10.000 Euro

Hessen-Mikroliquidität:

  • für Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen mit bis zu 50 MitarbeiterInnen mit einem vor der Corona-Krise tragfähigen Geschäftsmodell
  • unbesichertes Darlehen zwischen 3.000 Euro und 35.000 Euro
  • zur Deckung des krisenbedingten zusätzlichen Liquiditätsbedarfs
  • 7 Jahre Laufzeit, zwei tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Ggfs. Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen des Darlehens von bis zu 50 % möglich

Sonderprogramm Betriebsmittel- und Investitionsbürgschaften (Landesbürgschaften):

  • WIBank als Mandatar
  • für Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen
  • Zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten
    • Bis zu 90 % der Kreditsumme bei pari passu-Verlustbeteiligung vom Kreditinstitut und vom staatlichen Bürgen
    • Bis zu 35 % der Kreditsumme bei First-Loss-Garantie
  • Bürgschaft ab 2,5 Mio. Euro, nicht höher als das Doppelte der gesamten jährlichen Lohn- und Gehaltssumme oder 25 % des Gesamtumsatzes in 2019, Ausnahmen möglich
  • Laufzeit bis zu 6 Jahre

WIBank-Bürgschaften (COVID-19):

  • Bürgschaften für Unternehmen, Einzelpersonen, die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind und gemeinnützige Institutionen
  • zur Absicherung von Betriebsmittelkrediten/-rahmen, Avalrahmen, Investitionskrediten
  • zwischen 2,5 Mio. und 10 Mio. Euro (kleinere Beträge über Bürgschaftsbank Hessen), bis zu 90 % der Kreditsumme
  • max. 6 Jahre Laufzeit

Corona Liquiditätsbeteiligung im Rahmen der Säule II des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung:

  • für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen laut EU-Definition
  • Stille und offene Beteiligungen aus dem Beteiligungsfonds Hessen Kapital I GmbH
  • Beantragung über BMH Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
  • max. 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe
  • vorrangig für die Deckung von Coronabedingtem Liquiditätsbedarf
  • Laufzeit in der Regel 8 Jahre

MBG H Kleinbeteiligung:

  • für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks
  • Stille Beteiligungen bis 100.000 Euro
  • für Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, Betriebserweiterung, Unternehmensübernahmen sowie bei Liquiditätsengpässen

Hessen Sofortliquiditätshilfe – Proficlubs:

  • für Vereine und Profiligen des organisierten Leistungssports, die durch die Corona-Krise existenzbedrohende Liquiditätsengpässe haben
  • 10.000 Euro bis 500.000 Euro
  • Laufzeit 10 Jahre, ersten 3 Jahre tilgungsfrei
  • Zinsloses Nachrangdarlehen

Corona Sofort-Kleinbeihilfe für Gastronomiebetriebe ist ausgelaufen

Weitere Informationen: www.wibank.de

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