Exit aus der Krisenzeit – Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung

Seit Februar 2022 stellt der Ukraine-Krieg die deutschen Unternehmen insbesondere mit Lieferengpässen, steigenden Rohstoffpreisen und einem geopolitisch instabilen Umfeld vor große Herausforderungen. Das Wirtschaftsgeschehen wird insgesamt volatiler. Insbesondere ohne die glättenden Effekte einer dauerhaft expansiven Geldpolitik ist von deutlich stärkeren Konjunkturschwankungen auszugehen.

Zwar zeigte sich die Konjunktur bislang überraschend robust, jedoch fällt die Prognose insgesamt für Deutschland im Jahr 2023 unsicher aus. Wichtig es jetzt vor allem, die Corona-Pandemie endgültig zu überwinden und Deutschland zukunftsfähig aufzustellen.

Die öffentlichen Banken haben in den vergangenen drei Jahren wesentlich zur Bewältigung des Corona-Wirtschaftsschocks beigetragen. Jetzt sind sie gefordert, die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. Sie werden die Transformation zu einer klimaneutralen und stärker digitalisierten Wirtschaft mit Finanzierungs- und Förderlösungen begleiten. Diesen folgenden Aufgaben und Forderungen sollte auf diesem Weg unmittelbar Priorität eingeräumt werden.

Unsere Positionen

ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG

Wir fordern, bei allen förderpolitischen Zukunftsaufgaben auf das bestehende verlässliche Netzwerk von Förderbanken auf Bundes- und Länderebene zurückzugreifen. Ganz gleich, ob es sich um die Ausreichung nationaler Mittel oder Ressourcen der EU handelt.

Wir fordern, dass Förderbanken von ihren Eigentümern adäquat ausgestattet werden (Förderbudgets, digitale Infrastruktur), um die sozialen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen der Transformation mit einem entsprechenden Förderangebot begleiten zu können.

Wir setzen uns dafür ein, dass primär Investitionen und Projekte gefördert werden, die einen wirksamen Beitrag zur Transformation leisten.. Innovative und auch soziale Geschäftsmodelle sowie soziale Infrastrukturen und bezahlbares Wohnen müssen noch stärker in den Förderfokus von Bund und Ländern rücken.

Wir plädieren weiterhin für Erleichterungen in den EU-beihilferechtlichen Vorschriften, damit die deutschen Förderbanken angesichts der aktuellen Herausforderungen, vor denen die Wirtschaft infolge der Corona-Pandemie sowie der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine steht, mit ihren Förderprogrammen einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und Transformation leisten können.

BANKENREGULIERUNG UND -AUFSICHT

Wir plädieren dafür, dass sich die Unterstützung und Beteiligung der Institute an staatlichen Fördermaßnahmen beitragsneutral auf die EU-Bankenabgabe auswirken sollte. Dringenden Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der Weiterleitung von Förderdarlehen an einen Endkunden oder von Treuhandkrediten, die von der Bemessungsgrundlage zur Berechnung der EU-Bankenabgabe ausgeschlossen werden sollten. Ferner steht aus unserer Sicht die Absicht des Single Resolution Boards (SRB), nach dem erstmaligen Erreichen der Zielausstattung des Abwicklungsfonds (SRF) Ende 2023 weitere Beiträge zu erheben, im Widerspruch zu den rechtlichen Grundlagen zur Beitragserhebung.

Wir begrüßen, dass die Aufsicht bestimmte Erleichterungen, die sich während der Pandemie grundsätzlich bewährt haben, auch unter normalen Bedingungen beibehalten möchte. Dazu gehört z.B. der Abschluss von Handelsgeschäften aus dem Homeoffice, der beim Übergang in eine neue Arbeitswelt unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden soll.

Wir appellieren an die EU-Kommission und die EIB-Gruppe, die Prozesse für den Abschluss von Garantievereinbarungen i. R. von InvestEU zu vereinfachen und zu beschleunigen, damit Förderbanken passende InvestEU-Garantien in das regionale und nationale Förderangebot integrieren können.

Wir setzen uns im Rahmen der Förderung der mittelständischen Exportwirtschaft für eine strukturelle Weiterentwicklung der Hermesdeckung für Small Tickets ein. In Krisen und Zeiten großer Veränderungen schlägt die Stunde der öffentlichen Banken. Wir setzen uns für Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, des Ukraine-Krieges und zur Unterstützung eines transformativen Neustarts, verbunden mit einem nachhaltigen wirtschaftlichen Wandel, ein.Gerade angesichts der aktuellen Verwerfungen auf den Märkten durch den Russland-Ukraine-Konflikt und der anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sieht sich der mittelständische Export herausgefordert, neue Absatzmärkte zu erschließen. Um seine Auftragschancen zu wahren, bedarf es größerer Spielräume in der Absatzfinanzierung und der Vorfinanzierung der Exporte. Die öffentlichen Banken sind bereit, für das mittelständische Exportgeschäft die passgenauen Finanzierungslösungen anzubieten. 

KAPITALMÄRKTE

Wir setzen uns dafür ein, Kapitalmarktregulierung weiterhin im Rahmen der anstehenden und laufenden Reviews der MiFID/MiFIR, PRIIPs-VO, SSR oder MAR ernsthaft auf eine effiziente Funktionsweise der Kapitalmärkte-hindernden Regelungen zu prüfen, um die Markterholung weiter zu unterstützen. Insoweit begrüßen wir die bisher vereinzelt verabschiedeten Erleichterungen bei den Informationsvorgaben im Wertpapiergeschäft. Dieser Weg sollte auch im Rahmen der Kapitalmarktunion und des Reviews der MiFID II weiterverfolgt werden, um effektive Verbesserungen zu schaffen und dem Anleger den Zugang zu den Kapitalmärkten zu erleichtern. Insbesondere dürfen durch die Überarbeitung der Regelwerke keine neuen bürokratischen Belastungen geschaffen werden.

ARBEITSRECHT

Wir setzen uns dafür ein, dass im Bundespersonalvertretungsgesetz und flächendeckend in allen Landespersonalvertretungsgesetzen möglichst zeitnah ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats zu Kurzarbeit aufgenommen wird, damit die Dienststellen eigenständig mit ihren Personalvertretungen Arbeitsplätze durch vorübergehende Anordnung von Kurzarbeit erhalten können.