Fördergeschäft zwischen Krisenbewältigung und Transformation
Weiterhin steht die Förderung durch Förderbanken auf nationaler und europäischer Ebene im Zeichen der Bewältigung von Krisen: Nachdem die deutsche Wirtschaft auch dank umfangreicher staatlicher Hilfsprogramme gut durch die Corona-Krise gekommen ist, stehen Unternehmen nun vor der doppelten Herausforderung steigender Energiekosten und der zukunftsfähigen Neuausrichtung ihrer Geschäftsmodelle. Deshalb hat der Bund einen wirtschaftlichen Abwehrschirm bereitgestellt, um Unternehmen über die Förderbanken des Bundes und der Länder mit Energiekostenzuschüssen zu entlasten. Gleichzeitig sind die Landesförderbanken nach wie vor mit erheblichen Kapazitäten in die Nachbearbeitung und den Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen involviert. Es ist absehbar, dass das außerordentliche Fördervolumen und die hohe Anzahl an Förderungen in der Pandemie (über vier Millionen Anträge auf Bundeshilfen sowie rund 200 Corona-Sonderprogramme der Länder) in den Förderbanken noch lange nachwirken werden. Umso wichtiger ist ein standardisiertes und bundeseinheitliches Vorgehen bei der Abwicklung der durch den Bund finanzierten Coronazuschüsse wie auch bei der Vergabe von Zuschüssen zur Kompensation der
Energiepreissteigerungen an KMU. Auf europäischer Ebene steht die Überarbeitung der Regeln zur Umsetzung des EU-Haushaltes 2021 bis 2027 an. Die EU-Haushaltsordnung gilt unmittelbar auch für Förderbanken, wenn sie Mittel aus dem EU-Haushalt wie Strukturfonds oder Garantien aus InvestEU nutzen. Dabei setzt die EU-Kommission in der laufenden Förderperiode verstärkt auf Transparenz, Kontrolle und Nachhaltigkeit bei der Mittelvergabe. Das ist aus Sicht der EU nachvollziehbar, lässt aber absehbar neue regulatorische Hürden für Förderbanken wie auch für Fördernehmer erwarten. Hier ist Augenmaß geboten. Denn Förderbanken müssen über die Krise hinaus eine zentrale Rolle spielen, wenn es darum geht, die sozial-ökologische Transformation von Gesellschaft und Unternehmen zu begleiten. Als Banken können sie mit geeigneten Instrumenten wie Darlehen, Eigenkapital und Risikoübernahmen die richtigen Anreize setzen, damit wirtschafts-, sozial- und infrastrukturpolitische Ziele wirksam und ressourcenschonend unterstützt werden können. Förderbanken müssen künftig sowohl mit Investitionen als auch über Projekte intensiver den Übergang von Unternehmen zu transformativen und resilienten und damit zukunftsfähigen Geschäftsmodellen und -prozessen in der Förderung abbilden. Innovative und soziale Gründungen, soziale Infrastruktur und bezahlbarer Wohnraum sollten in den Förderfokus rücken.
Unsere Positionen
Wir appellieren an alle politischen Akteure, das deutsche Förderbankensystem in seinen bestehenden Strukturen zu nutzen und zu stärken. Förderbanken sollten stets die ersten Ansprechpartner sein, wenn es um neue förderpolitische Aufgaben geht.
Wir fordern, dass Förderbanken von ihren Eigentümern adäquat ausgestattet werden (Förderbudgets, digitale Infrastruktur), um den sozialen, ökologischen und ökonomischen Wandel mit einem entsprechenden Förderangebot begleiten zu können.
Wir plädieren für eine bundeseinheitliche Abwicklung neuer Zuschussprogramme zur Abfederung der Energiekrise.
Wir setzen uns dafür ein, dass die „Postkrisenbewältigungsprogramme“ einen Neustart der Unternehmen in Richtung transformativer sowie resilienter Geschäftsmodelle und -prozesse ermöglichen und dass sowohl Investitionen als auch Projekte realisiert werden können. Innovative und
soziale Geschäftsmodelle in der Gründungsförderung sowie für die Gesellschaft wichtige Infrastrukturvorhaben wie die Schaffung sozialen Wohnraums müssen stärker in den Förderfokus von Bund und Ländern rücken.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Förderbanken ihre übertragenen Aufgaben bestmöglich erfüllen können. Die Vielzahl der Förderprogramme und die erforderlichen Verwaltungsanforderungen für ihre Umsetzung bedürfen einer Optimierung.
Wir appellieren an die EU-Kommission und die EIB-Gruppe, die Prozesse für den Abschluss von Garantievereinbarungen i.R. von InvestEU zu beschleunigen.
Wir plädieren dafür, mit der EU-Haushaltsordnung 2021 bis 2027 keine neuen regulatorischen Hürden aufzubauen. Das Ziel, Unternehmen in der EU schnellen und unkomplizierten Zugang zu Finanzierungen zu ermöglichen, muss gut gegen das der „soliden“ Haushaltsführung abgewogen werden.