Überarbeitung des makroprudenziellen Rahmenwerks

Die Bankenaufsicht verfügt über eine Reihe von makroprudenziellen Instrumenten, um möglichen Stabilitätsrisiken im Finanzsystem vorzubeugen. Dazu zählen in erster Linie die Kapitalpuffer wie der Kapitalerhaltungspuffer, der antizyklische Kapitalpuffer und der Kapitalpuffer für systemische Risiken, mittels derer die Eigenkapitalbasis von Banken zusätzlich gestärkt wird.

Das makroprudenzielle Rahmenwerk wurde als Reaktion auf die Finanzmarktkrise im Jahr 2013 eingeführt und wird nun erstmals auf den Prüfstand gestellt. Die EU-Kommission soll überprüfen, ob der geltende Werkzeugkasten wirksam und ausreichend ist oder ob weitere Instrumente benötigt werden. Auch das Zusammenspiel der Kapitalpuffer mit anderen regulatorischen Anforderungen, wie z.B. der Verschuldungsquote, sowie die Frage der verbesserten Nutzbarmachung der Puffer und deren Hindernisse sollen untersucht werden.

Nicht zuletzt soll geprüft werden, ob die makroprudenziellen Instrumente geeignet wären, um weiteren Risiken, beispielsweise im Bereich Klima oder Cybersecurity, zu begegnen. 

Dabei wird die EU-Kommission von der EU-Bankenaufsichtsbehörde (EBA), dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) beraten. Die EU-Kommission wollte ihren Legislativvorschlag ursprünglich Ende 2022 vorlegen. Die Überarbeitung der makroprudenziellen Vorschriften verschiebt sich nunmehr in die nächste Legislaturperiode. Im zweiten Halbjahr 2023 soll zunächst ein Bericht zur Überprüfung des Rahmenwerks vorgelegt werden.

Die EU-Kommission beabsichtigt daher, ausgewählte Aspekte in das laufende Rechtsetzungsverfahren zum EU-Bankenpaket (CRR III/CRD VI) einzubringen. Die Vorschläge umfassen insbesondere die freiwillige Anordnung einer sogenannten „positiven zyklusneutralen Quote“ des antizyklischen Kapitalpuffers. Damit soll der originär zyklusabhängige Puffer unabhängig vom eigentlichen Konjunkturzyklus dauerhaft auf bis zu 2,5% festgelegt werden können. Ob der EU-Kommission ihr Vorhaben angesichts des fortgeschrittenen Verhandlungsstands gelingen wird, bleibt abzuwarten.

Unsere Positionen

Wir unterstützen die Überprüfung des geltenden makroprudenziellen Rahmenwerks. Wichtig ist uns, dass dabei die methodischen Schwächen der Instrumente im Fokus stehen sollten. Es darf nicht darum gehen, den Banken höhere Kapitalanforderungen aufzuerlegen.

Wir sprechen uns dafür aus, dass die Überarbeitung der Regelungen ganzheitlich und kapitalneutral erfolgt. Eine flexiblere Pufferfreigabe oder die mögliche Abdeckung weiterer Risiken darf nicht mit höheren Kapitalpufferanforderungen einhergehen. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene freiwillige Anordnung einer positiven zyklusneutralen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers. Dies käme einer pauschalen Erhöhung der Kapitalanforderungen gleich.

 

Wir plädieren für ein einfacheres und flexibleres makroprudenzielles Rahmenwerk.

Wir setzen uns dafür ein, die Anzahl der Kapitalpuffer zu reduzieren. So sollte der Kapitalerhaltungspuffer mit dem antizyklischen Kapitalpuffer zu einem neuen freisetzbaren Kapitalpuffer zusammengefasst werden.

Wir fordern zudem, europäische Sonderanforderungen wie den Kapitalpuffer für systemische Risiken zu streichen und einheitliche Vorgaben für die Festlegung der Pufferhöhe für die anderweitig systemrelevanten Institute in der EU zu verwenden.