Überarbeitung des makroprudenziellen Rahmenwerks
Die Bankenaufsicht verfügt über eine Reihe von makroprudenziellen Instrumenten, um möglichen Stabilitätsrisiken im Finanzsystem vorzubeugen. Dazu zählen in erster Linie die Kapitalpuffer wie der Kapitalerhaltungspuffer, der antizyklische Kapitalpuffer und der Kapitalpuffer für systemische Risiken, mittels derer die Eigenkapitalbasis von Banken zusätzlich gestärkt wird.
Das makroprudenzielle Rahmenwerk wurde als Reaktion auf die Finanzmarktkrise im Jahr 2013 eingeführt und wird nun erstmals auf den Prüfstand gestellt. Die EU-Kommission soll überprüfen, ob der geltende Werkzeugkasten wirksam und ausreichend ist oder ob weitere Instrumente benötigt werden. Auch das Zusammenspiel der Kapitalpuffer mit anderen regulatorischen Anforderungen wie z. B. der Verschuldungsquote sowie die Frage der verbesserten Nutzbarmachung der Puffer und deren Hindernisse sollen untersucht werden.
Nicht zuletzt soll geprüft werden, ob die makroprudenziellen Instrumente geeignet wären, um weiteren Risiken wie Klima- oder Cyberrisiken zu begegnen. Dabei wird die EU-Kommission von der EU-Bankenaufsichtsbehörde (EBA), dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) beraten. Die EU-Kommission wollte ihren Legislativvorschlag ursprünglich Ende 2022 vorlegen. Nach derzeitigem Stand verschiebt sich die Überarbeitung des makroprudenziellen Rahmenwerks nunmehr in die nächste Legislaturperiode. Die EU-Kommission beabsichtigt, ausgewählte Aspekte in das laufende Rechtsetzungsverfahren zum EU-Bankenpaket (CRR III/CRD VI) einzubringen. Ob ihr das angesichts des fortgeschrittenen Verhandlungsstands gelingen wird, ist allerdings unklar.
Unsere Positionen
Wir unterstützen die Überprüfung des geltenden makroprudenziellen Rahmenwerks. Wichtig ist uns, dass dabei die methodischen Schwächen der Instrumente im Fokus stehen sollten. Es darf nicht darum gehen, den Banken höhere Kapitalanforderungen aufzuerlegen.
Wir sprechen uns dafür aus, dass die Überarbeitung der Regelungen insgesamt kapitalneutral erfolgt. Eine flexiblere Pufferfreigabe oder die mögliche Abdeckung weiterer Risiken darf nicht mit höheren Kapitalpufferanforderungen einhergehen.
Wir setzen uns dafür ein, dass das makroprudenzielle Rahmenwerk einfacher und flexibler ausgestaltet wird. Aus unserer Sicht sollte die Anzahl der Kapitalpuffer reduziert werden. So sollte der Kapitalerhaltungspuffer mit dem antizyklischen Kapitalpuffer zu einem neuen freisetzbaren Kapitalpuffer zusammengefasst werden.
Wir fordern zudem, europäische Sonderanforderungen wie den Kapitalpuffer für systemische Risiken zu streichen und einheitliche Vorgaben für die Festlegung der Pufferhöhe für die anderweitig systemrelevanten Institute in der EU zu verwenden.