Europäische Regulierung von Kryptowerten (MiCAR)
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) regelt verschiedene Aspekte des Kryptomarktes. Sie zielt darauf ab, einen klaren und umfassenden regulatorischen Rahmen für Kryptowerte in der EU zu schaffen, um Marktintegrität zu gewährleisten, den Anlegerschutz zu verbessern und Innovationen in diesem Bereich zu fördern. Die MiCAR regelt u. a.:
- Definitionen
- Anforderungen an Emittenten
- Anforderungen an Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten
- Anlegerschutz durch Transparenzanforderungen und Offenlegungspflichten
- Marktintegrität und Stabilität der Finanzmärkte durch Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch und Manipulation
Die MiCAR trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Sie enthält eine Reihe von Ermächtigungen für konkretisierende Rechtsakte, zu denen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in den letzten zwölf Monaten den Markt konsultierten. Für Kryptowertedienstleister (Institute, die z. B. Anlageberatung oder Portfolioverwaltung zu bzw. Verwahrung von Kryptowerten anbieten) sind insbesondere folgende Rechtsakte relevant:
- Leitlinien zur Abgrenzung der Kryptowerte von Finanzinstrumenten der MiFID II
- Leitlinien für die Geeignetheitsprüfung
- Verordnung zum Aufspüren und Melden marktmissbräuchlichen Verhaltens
- Verordnung zum Management von Interessenkonflikten
ür Emittenten von Kryptowerten gelten die Vorgaben der MiCAR bereits ab 30. Juni 2026. Daher hat die EBA diverse Konsultationen durchgeführt und der EU-Kommission entsprechende Vorschläge unterbreitet, wie u. a.:
- Verordnung zur Zulassung als Emittent von Asset-Referenced Tokens (ART)
- Verordnung zu Informationen für die Bewertung des Erwerbs von qualifizierten Beteiligungen an Emittenten von ARTs
- Verordnung über das Verfahren für die Genehmigung von Weißbüchern für ARTs
Unsere Positionen
Wir halten die MiCAR für einen bedeutenden Schritt der EU, um den Kryptomarkt besser zu regulieren, Anlegerschutz zu gewährleisten und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Sie soll Emittenten und Anbietern von Kryptowertedienstleistungen Rechtssicherheit und Anlegern einen gewissen Schutz bieten. Dieser umfassende Ansatz ist weltweit einzigartig und damit ist die EU Vorreiter in der Regulierung von Kryptowerten. Durch klare Regeln und Standards kann die MiCAR dazu beitragen, institutionelle Investoren anzuziehen und den Markteintritt von traditionellen Finanzinstituten in den Kryptomarkt zu erleichtern.
Wir meinen vor diesem Hintergrund, dass insbesondere die Abgrenzung der Kryptowerte im Sinne der MiCAR von den Finanzinstrumenten im Sinne der MiFID II eine große praktische Bedeutung hat. Daher sind die in den Leitlinien durch die ESMA vorgegebenen Differenzierungskriterien sehr zu begrüßen. Es wird sich jedoch erst in der praktischen Anwendung dieser Vorgaben auf den Einzelfall zeigen (können), ob diese Leitlinien hinreichend klar sind, sodass für die Marktteilnehmer das notwendige Maß an Rechtssicherheit erreicht werden kann.