Zukunftsfinanzierungsgesetz
Am 16. Juli 2023 wurde der Regierungsentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) veröffentlicht. Damit wurde ein umfassendes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die auf die Modernisierung des Kapitalmarkts und die Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen abzielen. Neben dem reinen Kapitalmarktrecht betreffen die vorgeschlagenen Änderungen auch das nationale Gesellschafts- und Steuerrecht. Für den Kapitalmarkt sind insbesondere folgende Vorschläge relevant:
• Bestimmte erlaubnispflichtige Finanzgeschäfte zwischen Banken sollen von der AGB-Inhaltskontrolle ausdrücklich ausgenommen werden. Dies ist vor dem Hintergrund wichtig, dass auch AGB, die ein Unternehmer gegenüber einem anderen Unternehmer verwendet, der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Die Bereichsausnahme soll die Nutzung von Standardvertragsklauseln, die in der Regel auch Voraussetzung für die aufsichtsrechtliche Anerkennung nach nationalem und internationalem Recht sind, fördern.
• Das deutsche Wertpapierrecht soll sich nun auch für elektronische Aktien öffnen. So sollen Aktiengesellschaften künftig die Wahl haben, ihre Anteile als verbriefte Aktien oder als elektronische Aktien nach dem eWpG zu begeben. An die Stelle der Papierurkunde tritt bei elektronischen Aktien die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister. Nach dem Regierungsentwurf dürfen jedoch nur Namensaktien in beiden Formen – als Zentralregister- und Kryptowertpapiere – begeben werden. Bei Inhaberaktien fällt die zweite Variante weg: Sie dürfen nur als elektronische Inhaberaktien auf zentrale Register und nicht als Kryptoaktien emittiert werden. Dies wird mit geldwäscherechtlichen Bedenken begründet.
• Für die Kryptoverwahrung wird ein Vermögenstrennungsgebot eingeführt und die insolvenzrechtliche Möglichkeit der Aussonderung der verwahrten Kryptowerte gesetzlich verankert.
Die Anhörung im Bundestagsfinanzausschuss fand am 11. Oktober 2023 statt. Ein Inkrafttreten Ende 2023 erscheint daher realistisch.
Unsere Positionen
Wir begrüßen die Ausnahme bestimmter erlaubnispflichtiger Finanzverträge von der AGB-Kontrolle. Sie kann aber nur ein erster Schritt in Richtung zu mehr Rechtssicherheit sein. Sowohl der persönliche als auch sachliche und zeitliche Anwendungsbereich der Ausnahme kann in der praktischen Anwendung zu Problemen führen. Auch für Anleihen dürfte diese Regelung nicht ausreichend sein.
Wir unterstützen die Erweiterung des eWpG um die elektronischen Aktien. Das Verbot der Emission von Inhaberaktien als Kryptowertpapiere ist ggf. zu überdenken.
Wir begrüßen die geplanten Änderungen zur Absicherung der Kundenrechte in der Insolvenz des Kryptoverwahrers. Entsprechende Rechtssicherheit war bislang nur über die analoge Anwendung der Regeln zur Treuhandverwahrung zu erreichen. Die eindeutige gesetzliche Regelung schafft eine klare Anspruchsgrundlage und macht den Rückgriff auf eine Analogie mit den damit verbundenen Prüfschritten überflüssig.