Wie gehe ich vor, wenn ich mich beschweren möchte?

Der Ombudsmann kann nur für Sie tätig werden, wenn Sie sich über eine Bank beschweren möchten, die am Schlichtungsverfahren des VÖB teilnimmt.

Die teilnehmenden Institute finden Sie hier.

Nimmt die betreffende Bank am Verfahren teil, kann dennoch im Einzelfall eine Schlichtung ausgeschlossen sein. Ob dies der Fall ist, beantwortet Ihnen unser Beschwerde-Check.

Ist Ihre Beschwerde zulässig, sollten Sie uns mitteilen, was Sie Ihrer Bank genau vorwerfen und was Sie mit Ihrer Beschwerde konkret erreichen möchten. Besondere Formerfordernisse müssen Sie dabei nicht beachten, Textform genügt. Sie können Ihre Beschwerde per Brief oder E-Mail bei uns einreichen. Bitte teilen Sie uns aber in jedem Fall Ihre Postanschrift mit und überlassen uns zusammen mit Ihrer Beschwerde eine Erklärung, mit der Sie versichern, dass keine Ablehnungsgründe vorliegen. Ein Formular für diese Erklärung finden Sie hier. Legen Sie Ihrer Beschwerde außerdem bitte Kopien aller für eine Prüfung Ihrer Ansprüche erforderlichen Unterlagen bei. Für Ihre Beschwerde können Sie ein Formular verwenden, das wir gleichfalls hier für Sie vorbereitet haben und das Sie am PC ausfüllen und bei Bedarf abspeichern können.

Viele Konflikte können bilateral gelöst werden. Oft geht es nur um die Ausräumung von Missverständnissen. Bevor Sie eine Beschwerde bei uns einreichen, sollten Sie der Bank daher stets Gelegenheit gegeben haben, der Beschwerde abzuhelfen.

Einen Überblick über unser Verfahren bietet Ihnen unsere Verfahrensordnung.