Die deutsche Bankenaufsicht wollte das Millionenkreditmeldewesen ursprünglich Ende 2023 einstellen. Inzwischen hat sie bestätigt, dass die Abschaffung aufgrund der damit entstehenden Datenlücken frühestens mit der Einführung des Integrated Reporting Framework (IReF) im Jahr 2027 machbar sei. Die Millionenkreditvorschriften verursachen einen hohen Meldeaufwand in den Instituten. Wir sprechen uns daher weiterhin für eine Einstellung des Millionenkreditmeldewesens aus. Mindestens sollten jedoch Erleichterungen gewährt werden, um die Institute bis zur geplanten Abschaffung spürbar zu entlasten. Wir setzen uns insbesondere dafür ein, dass die Meldegrenze auf zwei Millionen Euro erhöht wird. Darüber hinaus sollten bestimmte Meldepositionen und einige Änderungsanzeigen entfallen.