Digitalisierung & Zahlungsverkehr
09.07.2025
Betrugsprävention im Zahlungsverkehr – Gesetzesänderungen notwendig
Betrug im Zahlungsverkehr beginnt nicht erst an der Schnittstelle zu Banken und Sparkassen. Betrüger und organisierte Kriminalität nutzen hierfür nicht-bankenbezogene Kanäle, um sich Zugang zu Zahlungskonten zu verschaffen – oft über einen langen Zeitraum.
Raffiniert werden E-Mails, SMS oder Voice-Nachrichten über Telekommunikationsdienstleistungen umgeleitet und kombiniert sowie Kunden getäuscht und zur Freigabe von vertraulichen Daten, Sicherheitsmerkmalen oder Zahlungen bewegt.
Banken und Sparkassen haben auf die Angebote der Telekommunikationsdienstleister keinen Einfluss. Daher sind diese bewusst in die Betrugsprävention einzubinden und zu verpflichten. Hierbei ist der Gesetzgeber gefragt. Denn Telekommunikationsanbietern ist es gegenwärtig gesetzlich nicht erlaubt, ihrerseits vorhandene technische Lösungen, beispielsweise durch Firewalls vor Phishing-E-Mails zu warnen, zu nutzen. Der Verbraucherzentrale NRW wurden im vergangenen Jahr ca. 400.000 Phishing-E-Mails gemeldet (Quelle: Bundeslagebild Cybercrime 2024, BKA). Nur durch branchenübergreifendes, gemeinschaftliches Handeln können Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug im Zahlungsverkehr greifen und die Gesellschaft kann so vor einem Vertrauensverlust geschützt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass diese gesetzlichen Änderungen geschaffen werden.