Die Behandlung des Entwurfs der EU-Kommission zur Umsetzung von Basel III in der EU („EU-Bankenpaket“) in Rat und Europäischem Parlament schreitet voran.
Die französische Ratspräsidentschaft strebt derzeit immer noch eine allgemeine Ausrichtung in ihrer Amtsperiode an. Dies erscheint jedoch unrealistisch. Wahrscheinlicher ist derzeit, dass die Ratspräsidentschaft ihr ambitioniertes Ziel in Bälde aufgeben wird und die Verhandlungen im zweiten Halbjahr unter tschechischer Präsidentschaft fortgeführt werden.
Der Zeitplan des Europäischen Parlaments erscheint realistischer. Der zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament (ECON) möchte seinen Bericht zum Kommissionsentwurf gegen Ende des Jahres 2022 verabschieden. Der entsprechende Entwurf des Berichterstatters Jonás Fernández, S&D, soll Ende Mai 2022 vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die Trilogverhandlungen nicht vor Ende 2022 beginnen und das Paket frühestens Mitte 2023 verabschiedet wird.
Erwartungsgemäß ist in Rat und Parlament vor allem die Umsetzung des Output-Floors strittig. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang insbesondere, ob der Floor auf Ebene des einzelnen Instituts oder lediglich auf Gruppenebene angewendet werden soll. Auch die von der EU-Kommission vorgeschlagenen befristeten Entlastungen für Kredite an Unternehmen und Wohnungsbaukredite werden kontrovers diskutiert.
Wir werden uns weiterhin für Anpassungen einsetzen, um den in Deutschland überproportional hohen Anstieg der Kapitalanforderungen zu dämpfen und drohende zusätzliche Belastungen des Geschäfts der deutschen Förderbanken zu vermeiden.