Unsere Fachthemen im Überblick

Wir vertreten die wirtschaftlichen und ideellen Interessen unserer Mitglieder in allen kreditwirtschaftlichen Fragen. Einen Überblick zu allen Fachthemen, die wir behandeln, finden Sie auf folgenden Seiten.

Betrugsprävention im Zahlungsverkehr – Gesetzesänderungen notwendig

Betrug im Zahlungsverkehr beginnt nicht erst an der Schnittstelle zu Banken und Sparkassen. Betrüger und organisierte Kriminalität nutzen hierfür nicht-bankenbezogene Kanäle, um sich Zugang zu Zahlungskonten zu verschaffen – oft über einen langen Zeitraum.

Raffiniert werden E-Mails, SMS oder Voice-Nachrichten über Telekommunikationsdienstleistungen umgeleitet und kombiniert sowie Kunden getäuscht und zur Freigabe von vertraulichen Daten, Sicherheitsmerkmalen oder Zahlungen bewegt.

Banken und Sparkassen haben auf die Angebote der Telekommunikationsdienstleister keinen Einfluss. Daher sind diese bewusst in die Betrugsprävention einzubinden und zu verpflichten. Hierbei ist der Gesetzgeber gefragt. Denn Telekommunikationsanbietern ist es gegenwärtig gesetzlich nicht erlaubt, ihrerseits vorhandene technische Lösungen, beispielsweise durch Firewalls vor Phishing-E-Mails zu warnen, zu nutzen. Der Verbraucherzentrale NRW wurden im vergangenen Jahr ca. 400.000 Phishing-E-Mails gemeldet (Quelle: Bundeslagebild Cybercrime 2024, BKA).                                                                                                                                                                                                                                                                                    
Nur durch branchenübergreifendes, gemeinschaftliches Handeln können Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug im Zahlungsverkehr greifen und die Gesellschaft kann so vor einem Vertrauensverlust geschützt werden.   

Wir setzen uns dafür ein, dass diese gesetzlichen Änderungen geschaffen werden.

EUDI-Wallet soll Brieftasche ersetzen

Die EUDI-Wallet verspricht, der Schlüssel zu einem neuen Ökosystem digitaler Identitäten zu werden, und begeistert auch den neuen Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung Karsten Wildberger. Seit die Novelle der EU-Verordnung für digitale Identitäten (eIDAS 2.0) am 20. Mai 2024 in Kraft getreten ist, folgten ca. 20 von insgesamt 47 Durchführungsrechtsakten.

Ab Ende 2026, vermutlich eher ab 2027, soll die EUDI-Wallet verfügbar sein.

Die bisherigen Durchführungsrechtsakte sind zu allgemein gehalten und erkennbar unfertig. Sie müssen konkreter werden und wesentliche Vorgaben direkt enthalten, so dass das Architecture and Reference Frameworks (ARF 2.0) und die Durchführungsrechtsakte synchronisiert werden können und so die länderübergreifende Kompatibilität der verschiedenen nationalen Wallet-Lösungen aus technischer und genauso aus haftungsrechtlicher Sicht sichergestellt wird. Bei der Pflicht zur Akzeptanz der EUDI-Wallet für Anbieter von Finanzdienstleistungen zeigen sich noch Schwierigkeiten bei der Festlegung der technischen Anforderungen in den verschiedenen EU-Staaten, was auch bei der möglichen Einbindung des digitalen Euro in die App von Bedeutung sein wird. Die Haftung zwischen den EUDI-Wallet-Ausstellern und den Zahlungsdienstleistern muss in Übereinstimmung mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften geregelt sein (z. B. im Hinblick auf PSD2 für die Durchführung der starken Kundenauthentifizierung).

Arbeitsrechtliche Agenda des Koalitionsvertrags

Bürokratieabbau und verbesserte Flexibilität Zu begrüßen sind die im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben zur Arbeitszeiterfassung und zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit abgestellt werden, so wie es die europäische Arbeitszeitrichtlinie EU (2003/88/EG) zulässt.

Ebenso soll die „Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung“ möglich bleiben und die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten soll unbürokratisch geregelt werden. Abzuwarten bleibt, wie die konkreten Gesetzgebungsvorschläge hierzu aussehen. Schon die Ampel-Koalition hatte ähnliche Vorhaben zur Steigerung der Arbeitszeitflexibilität angekündigt, die jedoch nicht umgesetzt wurden. 


Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie
Deutschland hat die Vorgaben der Entgelttransparenz-Richtlinie ((EU) 2023/970) bis spätestens 7. Juni 2026 umzusetzen. Anders als in anderen EU-Staaten gibt es in Deutschland bislang noch keinen Referentenentwurf, der die strengeren Vorgaben zur Entgelttransparenz und zur Bekämpfung von Lohnungleichheit umsetzt.


Wir setzen uns im Interesse unserer Institute beim federführenden Bundesfamilienministerium dafür ein, dass die Spielräume der Entgelttransparenz-Richtlinie für eine möglichst bürokratiearme nationalstaatliche Umsetzunggenutzt 
werden. Die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs wird für die 2. Jahreshälfte 2025 erwartet.