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Die Regulierung der Echtzeitzahlung steht kurz vor der Verabschiedung

Die EU-Kommission veröffentlichte im Oktober 2022 ihren Entwurf zur Echtzeitüberweisung, in dem alle Institute verpflichtet werden, ihren Kunden die Echtzeitüberweisung anzubieten und zu empfangen. Seitdem haben der EU-Rat und das EU-Parlament den Vorschlag erörtert und angepasst. Der VÖB hat sich aktiv an der Meinungsbildung der Legislative eingebracht und an zahlreichen Stellungnahmen mitgewirkt. Nun soll die Regulierung noch vor den EU-Parlamentswahlen Anfang Juni 2024 verabschiedet werden.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Verpflichtende Unterstützung

Nach dem vorläufigen finalen Stand der Regulierung sollen die Institute verpflichtet werden, die Echtzeitüberweisung aktiv und passiv anzubieten.

  • Entgelte

Die Entgelte für die Echtzeitüberweisung dürfen das Niveau der EU-Standardüberweisung nicht überschreiten.

  • Technische Schwierigkeiten

Ende 2023 wurden die Fristen und Konditionen für die Echtzeitüberweisung im Trilog angepasst. Dabei wurde die Antwortzeit von derzeit maximal 25 Sekunden auf 10 Sekunden reduziert und die Zahlerbank muss das Konto des Kunden wieder glattstellen, wenn innerhalb von 10 Sekunden keine positive Antwort der Empfängerbank erfolgt. Dies hat schwerwiegende Auswirkungen:

  • Dadurch entfällt die Zeit, die bei ausbleibender Antwort für Recherchen benötigt wird, und es kann zu inkonsistenten Zuständen bei der Zahler- und der Empfängerbank führen.
  • Zudem müssten in der Übergangszeit zwei Varianten der Echtzeitüberweisung mit unterschiedlichen Fristen unterstützt werden, was unrealistisch ist.
  • Des Weiteren muss in kurzer Zeit das Regelwerk für Echtzeitüberweisungen im EPC angepasst werden, was bei derartig einschneidenden Änderungen mehrere Wochen öffentlich konsultiert wird. Auch dies scheint kaum darstellbar zu sein.

Daher läuten derzeit bei den deutschen und europäischen Verbänden sowie beim EPC die Alarmglocken und es wird versucht, die für eine Verabschiedung vorbereitete Regulierung noch anzupassen.

  • Verifikation von IBAN und Empfänger

Die Zahlerbank muss die IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers auf Basis der Informationen der Empfängerbank abgleichen (Verifikation des Zahlers) und bei etwaigen Abweichungen den Zahler über eine Art Ampel informieren. Nach welchen Kriterien die drei Kategorien grün, gelb und rot ausgewertet werden sollen, bleibt nach dem derzeitigen Stand der Diskussion den Instituten überlassen. Weder eine europäische noch eine deutsche Leitlinie wird hierbei die Institute unterstützen. Für diese Kommunikation zwischen Zahler- und Empfängerbank soll ein Standard bis Mitte 2025 etabliert werden. Ob diese Kommunikation über die bestehende Infrastruktur für Zahlungen abgewickelt werden wird, ist derzeit noch offen. Favorisiert wird auch eine API-Lösung nach dem Vorbild der Berlin Group. Unabhängig von einer technischen Lösung muss wahrscheinlich eine europäische Plattform für den Austausch von Nachrichten zur Verifikation aufgebaut werden. Alternativ kann auch auf Basis eines zentralen Verzeichnisses ein Routing dieser neuen Nachrichten erfolgen.

Angesichts der vielen offenen Punkte drängt die Zeit. Die Übergangsfisten mit neun bzw. 18 Monaten für die passive bzw. aktive Erreichbarkeit von Echtzeitzahlungen sind wahrscheinlich kaum realistisch. Auch die Frist von 18 Monate zur Umsetzung der Verifikation von IBAN und Name des Empfängers erscheint unzureichend. Daher besteht derzeit Unsicherheit, ob die Regulierung der Echtzeitüberweisung planmäßig noch vor der Sommerpause 2024 im EU-Parlament verabschiedet werden kann.