Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat Anfang November 2020 ein Diskussionspapier zu Regulierungs- und Aufsichtsfragen im Zusammenhang mit Auslagerungen und Beziehungen zu Drittparteien zur Konsultation gestellt.
Das Papier gibt einen Überblick über die aktuelle und sich entwickelnde Regulierungs- und Aufsichtslandschaft zum Thema Auslagerungen sowie zum Risikomanagement in Bezug auf Drittparteien und will hierzu einen Austausch anstoßen. Die Konsultation läuft bis zum 8. Januar 2021. Die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) wird derzeit sondiert.
Auf nationaler Ebene wurde Anfang Oktober 2020 der Referentenentwurf zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) veröffentlicht. Dieser enthält u.a. auch Regelungen zu Auslagerungen.
Wir haben hierzu im Rahmen der DK Stellung genommen. Wir regen eine Separierung der Auslagerungsregulierung aus diesem Gesetzesvorhaben an. Wir wenden uns insbesondere gegen die im Referentenentwurf vorgesehenen Anzeigepflichten für Auslagerungen, die über die Anforderungen der EBA-Leitlinien zu Auslagerungen hinausgehen, und setzen uns insgesamt für eine risikoadäquate Regulierung ein.