Finanzen
06.06.2023
Vorübergehende Ausnahme von der Bildung latenter Steuern auf die globale OECD-Mindeststeuer
Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte kurzfristig ein Projekt initiiert, im Rahmen dessen er die Bedenken der Stakeholder hinsichtlich der Anwendung der IAS 12 (Ertragssteuern) zur Bildung von latenten Steuern auf die einzuführende globale Mindeststeuer (Pillar Two) der OECD aufgreift.
Mit diesen Pillar-Two-Regelungen soll erreicht werden, dass multinationale Unternehmen mit einem globalen Mindestumsatz von 750 Millionen Euro künftig einer effektiven Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterliegen. In der EU sollen diese Regelungen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, in Kraft treten.
Der IASB hat zügig die finalen Standardänderungen zu IAS 12 „Ertragssteuern“ verabschiedet, die eine Ausnahmeregelung für die Anwendbarkeit der Standardvorgaben zur Bildung von latenten Steuern auf die globale OECD-Mindeststeuer vorsehen. Diese Ausnahmeregelung und die dazugehörigen Angabevorschriften sind verpflichtend anzuwenden.