Arbeitgeberverband und Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Arbeitgeberverband

Als Arbeitgeberverband vertritt der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, die Interessen seiner Mitglieder. Der VÖB unterstützt diese in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie in sozialversicherungs-rechtlichen Themenstellungen. Er informiert seine Mitglieder dabei zeitnah und detailliert über wesentliche Änderungen bei Gesetzgebung und Rechtsprechung. In seiner Rolle als Arbeitgeberverband vertritt der VÖB die Interessen seiner Mitglieder darüber hinaus gegenüber Politik und Verwaltung – und dies nicht zuletzt in den Medien und der Öffentlichkeit.

Unter allen kreditwirtschaftlichen Verbänden übt lediglich der VÖB für seine Mitgliedsinstitute die Funktion eines Arbeitgeberverbands aus. Als solcher hat der VÖB zudem ein Vorschlagsrecht zur Benennung ehrenamtlicher RichterInnen für die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Innerhalb des Arbeitgeberverbandes besteht die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken. Diese nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab. Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 47 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2021). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen.

Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Seit dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.

 

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