Kapitalmarkt und Compliance

T+1 und T+0 in Europa

Obwohl die Angleichung der europäischen Abwicklungszyklen an Schlüsselmärkte wie die USA und Kanada (und somit die Änderung zu T+1) grundsätzlich vorteilhaft erscheint, könnte der Übergang von T+2 auf T+1 für kleinere und mittelgroße Institute ohne internationale Aktivitäten möglicherweise wirtschaftlich untragbar sein.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis erscheint für sie durchweg negativ. Bei T+2 sehen wir kein erhöhtes, wenn nicht sogar kein Kontrahentenrisiko, weshalb die operativen Kosten und Risiken eines Wechsels zu T+1 seinen Nutzen übersteigen. Insbesondere für Institute, die ausschließlich innerhalb Europas agieren, sind keine klaren Vorteile erkennbar.

Darüber hinaus wäre der Übergang für kleinere Marktteilnehmer mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, was zu einer Konzentration auf größere Akteure führen könnte. Damit würden geschäftliche Entscheidungen der Institute durch aufsichtsrechtliche Anforderungen erzwungen.

Im Gegensatz dazu stellt ein Übergang zu T+0 eine eher strategische Entscheidung dar. Während T+1 eine Verkürzung des Abwicklungszyklus erfordert, geht es bei der Umstellung auf T+0 um mehr als nur Effizienzsteigerung. Eine solche Änderung ist ausschließlich technologisch umsetzbar. Die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) befindet sich noch in den Anfängen: Es existieren weder Standards, noch ist diese Technologie breit implementiert oder akzeptiert. Somit ist diese Technologie weder unmittelbar verfügbar noch leicht umsetzbar. Um reibungslose Abläufe in einer T+0-Welt zu gewährleisten, müsste wahrscheinlich zunächst eine einzige, marktweit akzeptierte digitale Plattform (wie beispielsweise die „Bloomberg OMGEO SSImple SWIAT Blockchain“) eingerichtet werden, auf die alle relevanten Teilnehmer jederzeit und von überall aus zugreifen können. Dies würde eine nahtlose Echtzeitverarbeitung von der Ausführung bis zur Abwicklung und anderen Nachhandelsprozessen ermöglichen.

Basierend auf den Rückmeldungen unserer Mitglieder gibt es keine Anzeichen dafür, dass eine T+0-Abwicklung kosteneffizienter wäre. Im Gegenteil: Aufgrund erhöhter technischer Risiken und potenzieller Verpflichtungen zur Anwesenheit von Mitarbeitern dürften die Kosten eher steigen, was wiederum indirekt zu höheren Handelskosten führen würde, die an die Kunden weitergegeben werden müssten.

EMIR 3.0: Vorschlag zur Erhöhung der Attraktivität des Clearing in der EU

Am 7. Dezember 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EMIR im Hinblick auf das Clearing von Derivaten in der EU vor.

EU-Marktteilnehmer sollen verstärkt über europäische Central Counterparties (CCPs) clearen und die Abhängigkeit von Drittstaaten-CCPs soll verringert werden. Der Vorschlag adressiert:

  • Aktive Konten: Es sollen aktive Konten bei EU-CCPs unterhalten und gemeldet werden, in welchem Rahmen sie genutzt werden.
  • Informationen zu Clearingdienstleistungen: Kunden sollen informiert werden, dass eine Transaktion auch über eine EU-CCP gecleart werden kann.
  • Vereinfachte Anerkennung nicht-systemisch relevanter Drittstaaten-CCPs, einschließlich der Möglichkeit des Verzichts einer vollständigen Äquivalenz der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Konzentrationsrisiko: Das Konzentrationsrisiko, das sich aus Risikopositionen gegenüber Drittstaaten-CCPs ergibt – insbesondere, wenn diese Dienstleistungen von erheblicher systemischer Bedeutung anbieten – muss von Instituten bei der Bewertung des internen Kapitalbedarfs berücksichtigt sowie in eine angemessene interne Governance einbezogen werden. Die zuständigen Behörden sollen konkrete Aufsichtsbefugnis zur Behandlung dieses Risikos erhalten.

Mittlerweile haben auch Rat und EU-Parlament ihre Positionen zu dem Vorschlag festgelegt und es finden die sogenannten Trilog-Verhandlungen statt. Insbesondere die Ausgestaltung der aktiven Konten (mit oder ohne konkrete Volumenvorgaben) wird von den Trilogparteien unterschiedlich gesehen. Klar ist lediglich, dass irgendeine Vorgabe in diese Richtung geben wird.

Es ist davon auszugehen, dass das Dossier noch vor den Europawahlen 2024 abgeschlossen wird.