Am 7. Dezember 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EMIR 3.0 im Hinblick auf das Clearing von Derivaten in der EU vor.
EU-Marktteilnehmer sollen verstärkt über europäische Central Counterparties (CCPs) clearen und die Abhängigkeit von Drittstaaten-CCPs soll verringert werden. Der Vorschlag adressiert:
→ Aktive Konten: Es sollen aktive Konten bei EU-CCPs unterhalten werden und es soll gemeldet werden, in welchem Rahmen sie genutzt werden.
→ Informationen zu Clearingdienstleistungen: Kunden sollen informiert werden, dass eine Transaktion auch über eine EU-CCP gecleart werden kann.
→ Vereinfachte Anerkennung nicht systemisch relevanter Drittstaaten-CCPs, einschließlich der Möglichkeit des Verzichts auf eine vollständige Äquivalenz der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen.
→ Konzentrationsrisiko: Das Konzentrationsrisiko, das sich aus Risikopositionen gegenüber Drittstaaten-CCPs ergibt – insbesondere, wenn diese Dienstleistungen von erheblicher systemischer Bedeutung anbieten–, muss von Instituten bei der Bewertung des internen Kapitalbedarfs berücksichtigt sowie in eine angemessene interne Governance einbezogen werden.
Die zuständigen Behörden sollen eine konkrete Aufsichtsbefugnis zur Behandlung dieses Risikos erhalten.