Der SRB hat am 2. April 2025 eine Konsultation zur Abwicklungsbewertung („Expectations on Valuation Capabilities“ – EoVC) gestartet. Die Konsultationsfrist endet am 2. Juli 2025.
Bewertungen im Rahmen der Abwicklung sind eine entscheidende Komponente für den Fall, dass Banken ausfallen oder wahrscheinlich ausfallen. Sie bilden die Grundlage für die Entscheidungen der Abwicklungsbehörden in Krisenfällen. Die Fähigkeit von Banken, Daten für Bewertungen zu erstellen, wird im Grundsatz 5.2 der Expectations for Banks des SRB behandelt, der von Banken verlangt, dass sie über Management-Informationssysteme (MIS) verfügen, um aktuelle und vollständige Informationen zu erstellen sowie eine faire, umsichtige und realistische Bewertung zu gewährleisten.
Die EoVC sollen dem SRB als Blaupause für die weitere Arbeit in der Abwicklungsplanung dienen, einschließlich der Operationalisierung/Weiterentwicklung von Übertragungsstrategien und der Mobilisierung von Sicherheiten.
Wir unterstützen – nach einer ersten Bewertung – eine Weiterentwicklung der SRB-Vorgaben zur Abwicklungsbewertung. Allerdings lehnen wir ab, dass Banken dem SRB im regulären Geschäftsbetrieb fortlaufend ein Mindestset an Informationen in einem Datenraum zugänglich machen sollen. Dies erscheint uns weder nachvollziehbar noch angemessen.