Die Aufsicht hatte im September 2021 im Fachgremium MaRisk erstmals über ihre Pläne zum Umgang mit Direktinvestitionen in Spezialfonds informiert, um eine vermeintliche Regulierungslücke zu schließen.
Demnach sollten kreditprozessuale Anforderungen an Spezialfonds auf Einzelpositionsebene (Risikoanalyse, Votierung und Limitierung) formuliert werden, sofern zwei verschiedene Schwellenwerte (Wesentlichkeit der Gesamtposition auf Institutsebene und interne Risikorelevanzgrenze auf Positionsebene) überschritten werden.
Auf Bitten der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) hat die Aufsicht das Vorhaben zurückgestellt und eine nochmalige Prüfung angekündigt. Im Oktober 2022 hat dazu ein Gespräch von DK und BVI mit den Aufsichtsbehörden stattgefunden. Im Ergebnis hat die Aufsicht Anfang Januar 2023 "konkretisierende Anforderungen" formuliert und um Information der Institute über die Verbände gebeten. Demnach soll das bankinterne Risikomanagement grundsätzlich sicherstellen, dass Einzelpositionen in Spezialfonds, die besagte Schwellenwerte überschreiten, im institutsindividuellen Limitsystem berücksichtigt und überwacht werden.
DK und BVI denken derzeit darüber nach, nochmals auf die Aufsicht zuzugehen und um Klarstellung hinsichtlich verschiedener Sachverhalte zu bitten.