Aufsicht & Regulierung

Überarbeitung der Regelungen für Verbriefungen in der EU

Die Europäische Kommission möchte den Verbriefungsmarkt in der EU wiederbeleben. Am 17. Juni 2025 sollen Vorschläge für eine Überarbeitung der bestehenden Regulierung vorgestellt werden.

Geplant sind vor allem Erleichterungen bei den Eigenkapitalanforderungen und den administrativen Vorgaben für Banken und Investoren.
Für vorrangige, qualitativ hochwertige Verbriefungstranchen sollen die Kapitalunterlegungspflichten gesenkt werden – etwa durch eine Anpassung der Mindestrisikogewichte und der sogenannten „p-Faktoren“ in den aufsichtsrechtlichen Berechnungsformeln.
Auch die Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten sollen überarbeitet werden. Künftig soll stärker zwischen öffentlich platzierten und sogenannten „privaten“ Verbriefungen unterschieden werden; Letztere könnten mit geringeren Transparenzanforderungen auskommen.
Die Kommission folgt damit langjährigen Forderungen von Mitgliedstaaten und Marktteilnehmern. Fachleute halten eine Reform für überfällig – nicht zuletzt, weil ein funktionierender Verbriefungsmarkt als wichtiger Baustein einer vertieften Kapitalmarktunion gilt.
Trotz einiger noch zu lösender Detailfragen gehen die Vorschläge unseres Erachtens in die richtige Richtung und stellen eine echte Chance dar, dieses wichtige Kapitalmarktinstrument stärker für die Finanzierung der anstehenden ökologischen und digitalen Transformation nutzbar zu machen.

Reduzierung der Regulierungslast für Finanzinstitute

Seit der Finanzmarktkrise wurden der europäischen Kreditwirtschaft eine Vielzahl neuer Regelungen auferlegt. Diese haben die Widerstandsfähigkeit des EU-Bankensektors deutlich erhöht und den Finanzmarkt stabilisiert.

So hat die EZB den von ihr beaufsichtigten Banken 2023 nochmals eine solide Kapital- und Liquiditätsausstattung bescheinigt. Die Regulierungsziele wurden erreicht. Es sollte anerkannt werden, dass jede zusätzliche regulatorische Anforderung die Leistungsfähigkeit der Banken einschränkt. Dabei wird die Kreditwirtschaft für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung und Friedenssicherung gebraucht. Wenn die Politik betont, dass dafür auch privates Kapital mobilisiert werden muss, sollte sie jetzt die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Die Umsetzung des EU-Bankenpakets (Basel III) muss den Schlussstrich unter die regulatorische Aufarbeitung der Finanzkrise setzen. Langfristig sollte eine verstärkt an Prinzipien orientierte Regulierung Komplexität und Regulierungslast verringern. Wir begrüßen daher, dass das Bundesministerium der Finanzen mit der Kreditwirtschaft Möglichkeiten für regulatorische Entlastungen prüft. Die in der neuen EU-Bankenverordnung festgeschriebene Verpflichtung der EU-Kommission, die EU-Regulierung bis zum Jahr 2028 insgesamt zu evaluieren, sollte unbedingt als Chance begriffen und intensiv betrieben werden.