Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission ein sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Sorgfalts- und Nachhaltigkeitsberichtspflichten veröffentlicht. Die darin vorgeschlagene Verschiebung der Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ist bereits in Kraft.
Die Verhandlungen zur inhaltlichen Straffung der Berichts- und Sorgfaltspflichten werden voraussichtlich bis Jahresende andauern.
Wir erwarten eine signifikante Reduzierung der Zahl berichtspflichtiger Unternehmen, eine Streichung von Sektor-Standards und eine Straffung des Umfangs der Berichtsvorgaben. Zudem wird an der sogenannten begrenzten Prüfungssicherheit festgehalten. Eine Konsultation der Vorschläge für die Anpassung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS, Level 2 zur Konkretisierung der CSRD) ist Ende Sommer 2025 geplant.
Die Vorschläge werden voraussichtlich entlastend wirken, jedoch die Verfügbarkeit von öffentlich zugänglichen ESG-Daten im Vergleich zur aktuellen Rechtslage stark einschränken. Wir setzen uns für die Fokussierung der Vorgaben auf die entscheidungsrelevanten Daten ein, welche die Banksteuerung und die Einhaltung regulatorischer und aufsichtlicher Verpflichtungen seitens der Kreditinstitute ermöglichen.