Einigung zur Retail Investment Strategy

Ministerrat und EU-Parlament haben sich am 17. Dezember 2025 im Trilogverfahren auf die politischen Kernpunkte der Retail Investment Strategy (RIS) geeinigt. Damit neigen sich die Überarbeitungen der MiFID-Richtlinie und der PRIIPs-Verordnung nach rund zweieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen dem Ende entgegen. Die dänische Ratspräsidentschaft konnte den Durchbruch erzielen; technische Detailfragen sollen bis spätestens Ende März 2026 geklärt werden.

Grundsätzlich bleibt die RIS aus Sicht der Kreditwirtschaft kritisch zu bewerten, da sie ein bereits komplexes Regelwerk weiter ausdifferenziert. Dies steht konträr dem notwendigen Rückbau der Regulierung gegenüber, der erforderlich ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kapitalmärkte zu stärken. Positiv ist jedoch, dass mehrere ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verschärfungen entschärft oder gestrichen wurden. Dazu zählen insbesondere der Verzicht auf ein partielles Zuwendungsverbot im beratungsfreien Geschäft, das Wegfallen von Benchmark- und Reportingpflichten im Value-for-Money-Ansatz (VfM) für Wertpapiere sowie die Streichung des geplanten Best-Interest-Tests in der Anlageberatung.

Gleichzeitig bringt die RIS neue Pflichten für Emittenten und Vertriebe mit sich, vor allem im Bereich Value for Money. Für PRIIP-Wertpapiere sollen Institute künftig Peer Groups bilden, um Kosten und Nutzen der Produkte zu bewerten. Die konkrete Ausgestaltung, insbesondere mit Blick auf grenzüberschreitende Aspekte, muss jedoch noch abgewartet werden. Klar ist aber, dass dies einen erheblichen Umsetzungsaufwand bei den Marktteilnehmern bedeuten wird.  

Auch die PRIIPs-Verordnung erfährt Veränderungen. Die bekannten Elemente der Basisinformationsblätter bleiben erhalten, allerdings müssen die Informationen künftig maschinenlesbar bereitgestellt werden. Ein EU-weites Vergleichstool wird vorerst nicht eingeführt, bleibt aber politisch im Fokus.

Der Zeitplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die neuen Regeln 24 Monate nach Veröffentlichung umsetzen müssen; die Anwendung beginnt nach 30 Monaten, PRIIPs-Vorgaben bereits nach 18 Monaten. Nach gegenwärtigem Stand ist mit Vorlage der finalen Texte und Veröffentlichung im Amtsblatt um die Jahresmitte 2026 zu rechnen.