Die Änderungsvorschläge gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Die tatsächlichen Entlastungen für Institute der ersten Berichtswelle werden prozentual voraussichtlich geringer als die mit 57 Prozent bezifferte Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte ausfallen. Zudem würde die vereinfachte Fassung der ESRS frühstens zum 31. Dezember 2026 greifen, da die noch ausstehende Omnibus-Richtlinie den politischen Rahmen abstecken muss.
Wir haben uns bereits bei der EFRAG-Befragung vor wenigen Monaten mit konstruktiven Vorschlägen eingebracht. Unser Ziel war und ist der Fokus auf prägnante und entscheidungsnützliche Informationen.