Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)

Am 31. Juli 2025 hat der Standardsetzer EFRAG im Auftrag der EU-Kommission eine Neufassung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) für 60 Tage zur Konsultation gestellt. Mit der Neufassung wird die Balance zwischen dem Vereinfachungs- und dem Informationsbedarf angestrebt.

Die Änderungsvorschläge gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Die tatsächlichen Entlastungen für Institute der ersten Berichtswelle werden prozentual voraussichtlich geringer als die mit 57 Prozent bezifferte Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte ausfallen. Zudem würde die vereinfachte Fassung der ESRS frühstens zum 31. Dezember 2026 greifen, da die noch ausstehende Omnibus-Richtlinie den politischen Rahmen abstecken muss.
Wir haben uns bereits bei der EFRAG-Befragung vor wenigen Monaten mit konstruktiven Vorschlägen eingebracht. Unser Ziel war und ist der Fokus auf prägnante und entscheidungsnützliche Informationen.