Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den lang erwarteten Standardentwurf zur Bilanzierung von Risikominderungsaktivitäten („Risk Mitigation Accounting (RMA)“ – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) veröffentlicht. Dieses Bilanzierungsmodell wurde bisher unter dem Namen „Dynamic Risk Management (DRM)“ diskutiert. Dem Entwurf geht eine über zehnjährige Projekttätigkeit voraus, in der nach einer tragfähigen Lösung für eine geeignete Abbildung der Effekte des Zinsrisikomanagements bei Banken für Anwender und Nutzer gesucht worden war.
Der IASB beabsichtigt mit dem Entwurf eine detailliertere Abbildung des dynamischen Risikomanagements von Zinsrisiken auf der Ebene offener Portfolien in der Finanzberichterstattung zu ermöglichen und damit die angewendete Risikostrategie und daraus abgeleitete Steuerungsmechanismen auch im Jahresabschluss transparenter zu machen. Die vorgeschlagenen Regelungen zum RMA können freiwillig angewendet werden. Allerdings ist vorgesehen, die bisher geltende Ausnahme zur Anwendung der Altregelungen aus dem IAS 39 mit dem RMA zu streichen. Der Entwurf wird flankiert durch neue Angabepflichten, auch für den Fall, dass eine Anwendung des neuen RMA-Modells nicht erwogen wird. Die Kommentierungsmöglichkeit endet am 31. Juli 2026. Ein konkreter Erstanwendungszeitpunkt wurde bisher noch nicht festgelegt.
Parallel zur Kommentierung bittet der IASB die Banken, eigenen Feldaktivitäten im Sinne eines unternehmensindividuellen Tests vorzunehmen, um unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien und unter Zugrundelegung einer bankenspezifischen Bilanzstruktur die praktische Umsetzbarkeit eingehend zu prüfen. Denn nur auf Basis quantitativer Ergebnisse können aus Sicht des IASB tatsächlich valide Aussagen zur Tauglichkeit des RMA-Modells in der Bankenpraxis ermittelt werden.