Damit wird eine Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit der Prüfungsberichte für die aufsichtliche Arbeit angestrebt. Die Berichte sollen eine Übersicht über die in die Kategorien F1 bis F4 klassifizierten Feststellungen sowie den Status der Mängelnachverfolgung enthalten. Zudem werden die Erwartungen der Aufsicht konkretisiert. Die konsultierte Novelle der PrüfbV setzt auch die seit mehreren Jahren ausstehenden Anpassungen an die gesetzlichen Veränderungen um.
Wir fordern in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) einen konstruktiven Dialog mit der Deutschen Aufsicht und den Wirtschaftsprüfern mit dem Ziel einer Entlastung der Institute.