Im Juni 2023 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Empfehlungen zur Vereinfachung der Finanzierung des Übergangs bzw. der Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft.
Darin legt sie dar, wie die bestehende Sustainable-Finance-Gesetzgebung von Marktteilnehmern dazu genutzt werden kann, die sogenannte Umstellungsfinanzierung (Transition Finance) in Anspruch zu nehmen oder bereitzustellen. Auch spricht die EU-Kommission Empfehlungen an Aufsichtsbehörden, u. a. im Zusammenhang mit Greenwashing-Risiken, aus.
In Abgrenzung zur nachhaltigen Finanzierung geht es bei der Umstellungsfinanzierung vor allem darum, auch jenen Unternehmen Finanzierungsmittel oder Kapital zur Verfügung zu stellen, die z. B. noch nicht die strengen Kriterien der Taxonomiekonformität erfüllen oder deren Wirtschaftstätigkeiten nicht von der EU-Taxonomie erfasst werden. In diesem Sinne kann die Umstellungsfinanzierung eine Ergänzung zur bisherigen EU-Taxonomie bilden. Ebenfalls können EU-Referenzwerte für den Klimaschutz, wissenschaftlich fundierte Ziele (SBT) oder Umstellungspläne (Transition Plans) laut den Empfehlungen als Rahmen genutzt werden, um den Bedarf an Umstellungsfinanzierung zu formulieren.
Wir unterstützen die Empfehlungen der EU-Kommission und setzen uns dafür ein, dass sich marktbasierte, praxistaugliche Produktstandards für Transition Finance auf Grundlage dieser Empfehlungen entwickeln.