Fördern & Finanzieren

Transition Finance: Empfehlungen der Europäischen Kommission

Im Juni 2023 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Empfehlungen zur Vereinfachung der Finanzierung des Übergangs bzw. der Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft.

Darin legt sie dar, wie die bestehende Sustainable-Finance-Gesetzgebung von Marktteilnehmern dazu genutzt werden kann, die sogenannte Umstellungsfinanzierung (Transition Finance) in Anspruch zu nehmen oder bereitzustellen. Auch spricht die EU-Kommission Empfehlungen an Aufsichtsbehörden, u. a. im Zusammenhang mit Greenwashing-Risiken, aus.

In Abgrenzung zur nachhaltigen Finanzierung geht es bei der Umstellungsfinanzierung vor allem darum, auch jenen Unternehmen Finanzierungsmittel oder Kapital zur Verfügung zu stellen, die z. B. noch nicht die strengen Kriterien der Taxonomiekonformität erfüllen oder deren Wirtschaftstätigkeiten nicht von der EU-Taxonomie erfasst werden. In diesem Sinne kann die Umstellungsfinanzierung eine Ergänzung zur bisherigen EU-Taxonomie bilden. Ebenfalls können EU-Referenzwerte für den Klimaschutz, wissenschaftlich fundierte Ziele (SBT) oder Umstellungspläne (Transition Plans) laut den Empfehlungen als Rahmen genutzt werden, um den Bedarf an Umstellungsfinanzierung zu formulieren.

Wir unterstützen die Empfehlungen der EU-Kommission und setzen uns dafür ein, dass sich marktbasierte, praxistaugliche Produktstandards für Transition Finance auf Grundlage dieser Empfehlungen entwickeln.

InvestEU - Neue Garantieprodukte gehen an den Start

Die Europäische Kommission und die EIB-Gruppe haben Anfang März 2022 die InvestEU-Garantievereinbarung in Höhe von 19,65 Mrd. EUR unterzeichnet. Damit wird die EIB-Gruppe 75 % der EU-Haushaltsgarantie aus den InvestEU-Fondsmitteln in Anspruch nehmen.

Diese Garantie befähigt den Europäischen Investitionsfonds (EIF), Garantieprodukte für verschiedene Förderbereiche insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auszuschreiben.

Förderbanken können sich seit Mitte April als Intermediäre um Portfoliogarantien des EIF bewerben. In der Regel dürfen die Kreditportfolios aus KMU- und Small-Midcap Finanzierungen bestehen. Der Ausschreibungszeitraum läuft maximal bis zum 30. Juni 2027. Darüber hinaus werden bei InvestEU erstmals weitere Förderbanken neben der EIB-Gruppe als Durchführungspartner agieren und den verbleibenden Teil der Haushaltsgarantie von 25 % belegen. Mit InvestEU sollen bis 2027 insgesamt 372 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen auf der Grundlage einer EU-Haushaltsgarantie von 26,2 Mrd. EUR angestoßen werden. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erholung Europas nach der Pandemie und zum Erreichen des ökologischen und digitalen Wandels zu leisten. Die Förderung fokussiert auf die vier Politikbereiche „Nachhaltige Infrastruktur“, „Forschung, Innovation und Digitalisierung“, „KMU“ sowie „Soziale Investitionen und Kompetenzen“. Das Förderprogramm InvestEU besteht aus dem Fonds „InvestEU“, der Beratungsplattform und einem Portal.