Recht & Verbraucherschutz

Arbeitsrechtliche Agenda des Koalitionsvertrags

Bürokratieabbau und verbesserte Flexibilität Zu begrüßen sind die im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben zur Arbeitszeiterfassung und zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit abgestellt werden, so wie es die europäische Arbeitszeitrichtlinie EU (2003/88/EG) zulässt.

Ebenso soll die „Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung“ möglich bleiben und die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten soll unbürokratisch geregelt werden. Abzuwarten bleibt, wie die konkreten Gesetzgebungsvorschläge hierzu aussehen. Schon die Ampel-Koalition hatte ähnliche Vorhaben zur Steigerung der Arbeitszeitflexibilität angekündigt, die jedoch nicht umgesetzt wurden. 


Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie
Deutschland hat die Vorgaben der Entgelttransparenz-Richtlinie ((EU) 2023/970) bis spätestens 7. Juni 2026 umzusetzen. Anders als in anderen EU-Staaten gibt es in Deutschland bislang noch keinen Referentenentwurf, der die strengeren Vorgaben zur Entgelttransparenz und zur Bekämpfung von Lohnungleichheit umsetzt.


Wir setzen uns im Interesse unserer Institute beim federführenden Bundesfamilienministerium dafür ein, dass die Spielräume der Entgelttransparenz-Richtlinie für eine möglichst bürokratiearme nationalstaatliche Umsetzunggenutzt 
werden. Die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs wird für die 2. Jahreshälfte 2025 erwartet.