Damit sollen die EBA-Leitlinien zu Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken national umgesetzt werden. Im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft haben wir dazu fristgerecht Stellung genommen. Die endgültige Fassung der überarbeiteten MaRisk soll noch im April 2024 veröffentlicht werden. Eine große Herausforderung besteht darin, den Anwendungsbereich von Kreditspreadrisiken in angemessener Weise einzuschränken. Außerdem sollte anstelle der Konservativität die Genauigkeit der Risikoabbildung als Maßstab für die Einbeziehung idiosynkratischer Risikokomponenten dienen. Wichtig erscheint uns auch eine Klarstellung, dass Kreditspreadrisiken nicht als separate Risikoart anzusehen sind, sondern weiterhin als Teil der Marktpreis- oder Kreditrisiken behandelt werden können. Damit möchten wir die Berücksichtigung von Diversifikationseffekten sicherstellen, die auch von der EBA anerkannt werden. Wenngleich die zugrundeliegenden EBA-Leitlinien formal bereits gelten, setzen wir uns für eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten ein.