Auslegungsfragen zu den MaRisk

Nachdem die endgültige Fassung zur achten MaRisk-Novelle am 29. Mai 2024 veröffentlicht wurde, hat am 1. Oktober 2024 eine Sitzung des dafür federführenden Fachgremiums IRRBB stattgefunden, in der sich die Kreditwirtschaft mit den Aufsichtsbehörden über Auslegungsfragen ausgetauscht hat. Ein Schwerpunkt dieser Sitzung betraf den Umgang mit dem Kreditspreadrisiko im Anlagebuch.

Über Auslegungsfragen der siebten MaRisk-Novelle wurde im Fachgremium MaRisk am 17. Juni 2024 diskutiert. Von dieser Sitzung liegt bereits ein offizielles Protokoll vor, das auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht ist. Demzufolge hat die Europäische Zentralbank das so genannte „Vortaxe-Verfahren“ zur Immobilienbewertung in seiner derzeitigen Ausgestaltung infrage gestellt. Vor diesem Hintergrund bildet sich auch die deutsche Aufsicht gerade eine Meinung darüber, ob an diesem Verfahren ggf. Anpassungen vorgenommen werden müssten. In einer weiteren Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 27. November 2024 soll es insbesondere um Auslegungsfragen zum Themenkomplex „ESG-Risiken“ sowie um die proportionale Anwendung einzelner Regelungen gehen. Sollten in den bankinternen Umsetzungsprojekten entsprechende Fragen auftreten, greifen wir diese gerne auf und bringen sie in die Diskussion mit der Aufsicht ein.