Echtzeitzahlungen und mögliche Liquiditätsauswirkungen

Am 20. März 2024 wurde die Regulierung zur Echtzeitüberweisung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 8. April 2024 in Kraft. Die Regulierung erfolgt im Wesentlichen in drei Stufen:

9. Januar 2025

  • Empfangen der Echtzeitüberweisung ermöglichen
  • Deckelung der Entgelte für die Echtzeitüberweisung auf das Niveau der klassischen Überweisung
  • Prüfung gegen Embargo-Listen der EU

9. April 2025

  • Jährliche Berichte über Entgelte und Transaktionen; erstmaliger Bericht rückwirkend ab 26. Oktober 2022

9. Oktober 2025

  • Senden der Echtzeitüberweisung anbieten
  • Abgleich von IBAN und Name („Verification of Payee“)

Die EU-Kommission möchte mit der Verpflichtung, die Echtzeitüberweisung anbieten zu müssen, innovative Zahlverfahren, beispielsweise am POS ermöglichen. Damit wird eine 24x7-Überweisung in beliebiger Höhe ermöglicht, sodass auch außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden und Feiertagen Zahlungen sofort ausgeführt werden können. Dies stellt erhebliche Anforderungen an die Liquiditätsversorgung von Banken, die jederzeit sicherstellen müssen, dass genügend Deckung auf den Konten der zentralen Abwicklungssysteme vorhanden ist. Vorschläge, wie diese Herausforderung gemeistert werden kann, werden derzeit diskutiert.

Wir erwarten eine zügige Umsetzung der Lösung im Eurosystem.