EU Green Bond Standard ab Ende 2024 anwendbar

Mit der Etablierung eines EU Green Bond Standards (EUGBS) soll zusätzliches Interesse an nachhaltigen Investitionen geweckt werden.

Die freiwillige Nutzung eines EU-weiten Green Bond Labels ist grundsätzlich sehr positiv anzusehen. Die Verordnung erscheint jedoch etwas zu ambitioniert; an einigen Stellen wäre zusätzliche Flexibilität wünschenswert, um die Attraktivität des Labels zu stärken.

Eine 100%ige Taxonomie-Konformität insbesondere in der Startphase des EuGBS halten wir für unrealistisch. Die eingeräumte Flexibilität bis zu 15 % der Erlöse aus einem EUGB in Sektoren investieren zu können, die noch nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt sind, ist ein guter erster – wenngleich nicht ausreichender – Schritt.

Der gefundene Kompromiss eines 7-jährigen Bestandsschutzes wird unserem Petitum nach vollumfänglichem Grandfathering zwar nicht gerecht, stellt aber eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag von 5 Jahren dar.

Wir werden uns für weitere, nötige Konkretisierungen und praxisgerechte Lösungen auf Level-2 einsetzen.