Gesetzliche Verpflichtung zu Echtzeitzahlungen und der Empfängerprüfung von Zahlungen

Das EU-Gesetz zur verpflichtenden Unterstützung von Echtzeitzahlungen wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 8. April 2024 in Kraft. Nach vorgegebenen Übergangsfristen sind alle Zahlungsdienstleister (Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute), die ihren Zahlungsdienstnutzern bereits die Versendung und den Empfang von Überweisungen anbieten, verpflichtet, auch Echtzeitüberweisungen anzubieten sowie eine Empfängerüberprüfung von Kontonummer und Namen durchzuführen.

Bis zum 9. Januar 2025 sind Institute in Euro-Ländern verpflichtet, passiv für Echtzeitzahlungen erreichbar zu sein, bis zum 9. Oktober 2025 aktiv für das Versenden sowie für die Empfängerüberprüfung. Entgelte für Echtzeitzahlungen dürfen nicht höher als jene für andere Überweisungen sein.