Neue Anforderungen an IKT-Infrastrukturen im Finanzsektor

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im November 2022 zugestimmt, nun soll das neue Regelwerk „DORA“ im Frühjahr 2023 in Kraft treten. Der aktuelle Beitrag des VÖB-Experten für Zahlungsverkehr und Informationstechnologie Marcus Scheidl erläutert die Details zur Verordnung.

Gut zwei Jahre nach Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs der Europäischen Kommission über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors, genannt „Digital Operational Resilience Act“ oder kurz „DORA“, zur Harmonisierung der Anforderungen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie zur Steigerung der europäischen Cyber-Resilienz, haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat der Verordnung nun im November 2022 zugestimmt. Bis zum Frühjahr 2023 soll das neue Regelwerk in Kraft treten.

Als Verordnung wird DORA in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten und ist somit von den in Artikel 2 (Geltungsbereich) gelisteten Finanzinstituten verbindlich anzuwenden. 24 Monate nach Inkrafttreten wird DORA dann verpflichtend – voraussichtlich Anfang 2025 – zur Anwendung kommen. Betroffene Finanzinstitute sind gut beraten, sich bereits jetzt einen Überblick über die kommenden Anforderungen an Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Infrastrukturen zu verschaffen und ihren individuellen Handlungsbedarf zu bestimmen.

Lesen Sie hierzu den FIRM-Beitrag Neue Anforderungen an IKT-Infrastrukturen im Finanzsektor