Nichtfinanzielle Berichterstattung zum 31. Dezember 2024

Die EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wurde bis Ende 2024 in nationales Recht nicht überführt. Die bisherigen HGB-Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung gelten daher auch für den Stichtag 31. Dezember 2024.

Die EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wurde bis Ende 2024 in nationales Recht nicht überführt. Die bisherigen HGB-Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung gelten daher auch für den Stichtag 31. Dezember 2024.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sieht folgende drei Optionen als zulässig an: nichtfinanzieller Bericht ohne, mit teilweiser oder mit vollständiger Anwendung von ESRS (Set 1) als Rahmenwerk. Einzelheiten wurden in der Pressemitteilung und im FAQ-Dokument kommuniziert.

Auch die Übersichtsseite des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zu Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Nichtverabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes beinhaltet viele wichtige Hinweise.

Wir werden 2025 sowohl die CSRD-Umsetzung in Deutschland als auch die angekündigte Omnibus-Regulierung zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten eng begleiten.