Rahmenbedingungen für Echtzeitzahlungen in der EU

Es wurde ein Legislativvorschlag zur verpflichtenden Unterstützung von SEPA-Echtzeitzahlungen vorgelegt.

Die Regulierung verpflichtet Institute, ihren Kunden Echtzeitzahlungen als Produkt anzubieten und Echtzeitzahlungen zu empfangen. Im Regulierungsentwurf ausgenommen sind alle Institute, die ihren Kunden über Zahlungskonten keine Überweisungen als Zahlungsdienst anbieten, wie beispielsweise Förderbanken.

Insgesamt sehen wir den Regulierungsentwurf jedoch kritisch:
→ Die Institute dürfen nicht zum aktiven und passiven Angebot von Echtzeitzahlungen gezwungen werden.
→ Der Kunde muss sein Zahlungsinstrument frei wählen können.
→ Die Preissetzung analog zur Standardüberweisung halten wir für unangemessen.
→ Die Übergangsfristen für die Implementierung müssen deutlich auf 36 Monate verlängert werden.
→ Ein verpflichtender Abgleich zwischen der IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers ist nicht sachgerecht.
→ Die Institute müssen auch Sanktionslisten aus anderen Rechtsräumen anwenden können.

Inzwischen wird der Vorschlag in den Arbeitsgruppen des EU-Rats und im EU-Parlament diskutiert, mit denen wir in regem Austausch stehen.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Factsheet „VÖB auf einen Blick: Echtzeitzahlungen“.