Regierungsentwurf zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2024 auf Basis eines im Juni 2024 veröffentlichten Referentenentwurfes des Bundesministeriums der Finanzen den Regierungsentwurf zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz (RStruktFÜG) beschlossen.

Mit dem RStruktFÜG sollen die zwischen 2011 bis 2014 eingezahlten deutschen Bankenabgaben des Restrukturierungsfonds (Altmittel) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin/FMS) übertragen werden. Ferner soll das Betriebsausgabenabzugsverbot für eine etwaige zukünftig zu erhebende EU-Bankenabgabe aufgehoben werden.

Wir haben uns im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) dafür ausgesprochen, die Altmittel an die ursprünglichen Beitragszahler zurückzuzahlen. Rückerstattete Mittel können Banken und Sparkassen zur Finanzierung der digitalen und nachhaltigen Transformation einsetzen. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, das RStruktFÜG am 15. November 2024 in 2. und 3. Lesung im Bundestag und am 22. November 2024 im Bundesrat zu behandeln.