Verbesserung der Abwicklungseffizienz

Mit der CSDR (Zentralverwahrerverordnung) wurde in Europa der zweite Geschäftstag nach dem Handelsabschluss als der späteste Tag für die Abwicklung des Geschäfts festgelegt. Damit hat Europa gegenwärtig einen Abwicklungszyklus von T+2. Einige Rechtsordnungen haben den Abwicklungszyklus bereits auf T+1 verkürzt (China, Indien) oder planen dies kurzfristig (USA, Kanada und Mexiko folgen im Mai 2024) oder mittelfristig (Australien, Neuseeland, UK befinden sich im Konsultationsprozess) zu tun. Die Verkürzung dient dem Bestreben, Risiken zu verringern und die Wertpapierabwicklung auf den Finanzmärkten zu stärken und zu modernisieren. Die Verkürzung des Abwicklungszyklus betrifft alle Handelsgeschäfte, sodass von dieser Umstellung alle Prozesse entlang der Handels- und Wertpapierabwicklungskette (Handel – Order Management – Settlement) betroffen sind.

Die CSDR sieht vor, dass die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) einen Bericht zur Verkürzung des Abwicklungszyklus in der EU vorlegen soll. Dieser Bericht soll folgende Punkte berücksichtigen:

• Angemessenheit einer Verkürzung des Abwicklungszyklus und potenzielle Auswirkungen einer solchen Verkürzung auf Marktinfrastrukturen und andere Marktteilnehmer

• Kosten-Nutzen-Analyse

• Wege zur Erreichung eines kürzeren Abrechnungszyklus

• Überblick über internationale Entwicklungen

Hierzu befragte die ESMA vom 5. Oktober 2023 bis zum 15. Dezember 2023 den Markt. Dabei wurde sowohl die Verkürzung auf T+1 als auch auf T+0 (Instant Settlement) konsultiert.

Die CSDR sieht ebenfalls vor, dass zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz die Geldbußen für verspätete Lieferungen erhöht werden können. Hierzu befragte die ESMA vom 15. Dezember 2023 bis zum 29. Februar 2024 den Markt. Das Konsultationspapier enthielt Überlegungen zur absoluten Erhöhung der Geldbußen, deren Progression sowie auch möglichen Minimal- und Maximalbeträgen.

Unsere Positionen

Wir sind der Meinung, dass es für eine erfolgreiche Verkürzung des Wertpapierabwicklungszyklus fundamental ist, alle Marktteilnehmer gleichmäßig zu verpflichten. Die Verkürzung des Wertpapierabwicklungszyklus verlangt von allen (auch den CSDs und CCPs) eine Steigerung der operativen Effizienz. In den Instituten müssen bestehende Nachhandelsprozesse erheblich angepasst, manuelle Eingriffe möglichst vermieden und muss das Funding (einschließlich der Devisengeschäfte) verändert werden. Ein Abwicklungszyklus von T+1 würde die verfügbare Zeit für diese Nachhandelsprozesse auf faktisch einen Tag erheblich verkürzen. Dadurch werden operative Risiken erhöht – wenn auch im Gegenzug Gegenparteirisiken reduziert werden könnten und Liquidität freigestellt wird.

Wir sind der Auffassung, dass es sich bei der Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+0 (= Handelstag) um eine vollständig anders gelagerte Diskussion handelt, da eine solche Umstellung als Conditio sine qua non die höhere Automatisierung verlangt. Diese Diskussion sollte durchaus geführt werden, aber es ist anzuerkennen, dass Marktinfrastrukturen und Marktteilnehmer zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend vorbereitet sind. Selbst die Transaktionen unter Nutzung der Distributed-Ledger-Technologie werden oft nach T+2 abgewickelt. Die Technologie allein reicht folglich nicht aus. Vielmehr erfordern T+1 und T+0 ein Umstellen aller Prozesse, die derzeit auf T+2 eingestellt sind.

Wir stehen einer Anpassung der Höhe der Geldbußen insgesamt offen entgegen. Das Konsultationspapier der ESMA enthält jedoch sehr komplexe Überlegungen zur Berechnung der Geldbußen, die das gegenwärtige, einfache und zielgenaue System der Geldbußen aus unserer Sicht unnötig verkomplizieren und auch weniger effektiv machen.