AMLA veröffentlicht ersten Mehrjahresplan

Die Anti-Money-Laundering Authority (AMLA) hat am 4. Februar 2026 ihren ersten Mehrjahresplan – das sogenannte Single Programming Document – veröffentlicht. Dieses strategische und operative Planungsinstrument der AMLA soll zukünftig jährlich veröffentlicht werden und jeweils ein mehrjähriges sowie ein jährliches Arbeitsprogramm umfassen.

Im nun veröffentlichten Mehrjahresplan informiert die AMLA über ihre Vorhaben für die Jahre 2026 – 2028 und stellt detailliert ihr Arbeitsprogramm für 2026 vor. 

Dabei ist es zunächst das vorrangige Ziel der Behörde, voll arbeitsfähig zu werden. Die Zahl der Mitarbeitenden soll von 120 Ende 2025 auf über 400 bis Ende 2027 steigen. Auch präsentiert die AMLA ein vorläufiges Organigramm. 

Inhaltlich will sie sich von 2026 bis 2028 insbesondere auf die folgenden fünf Arbeitsschwerpunkte fokussieren: 

  1. Sie beabsichtigt, zentrale RTS, ITS und Leitlinien schnellstmöglich zu veröffentlichen und priorisiert dabei nach eigener Aussage diejenigen Mandate, die für die Verpflichteten besonders wichtig sind (u.a. jene, die die Kundensorgfaltspflichten und die unternehmensweite Risikobewertung betreffen). 24 ihrer insgesamt 40 zwischen 2026 – 2028 fälligen Mandate will die AMLA in 2026 erfüllen. 
  2. Die Auswahlmethodik für die direkt beaufsichtigten Institute soll finalisiert werden.
  3. Für die indirekte Aufsicht soll ein harmonisiertes Aufsichtsmodell entwickelt werden, das u. a. Vorgaben zum einheitlichen Einsatz aufsichtlicher Instrumente durch die nationalen Aufsichtsbehörden umfassen soll. 
  4. Im Zuge der datenbasierten Aufsicht soll zum Zwecke der kontinuierlichen Überwachung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine umfassende Datenbank aufgebaut und ein zugrundeliegendes Risikoanalyse-Framework entwickelt werden. 
  5. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit, Kohärenz und Effektivität der nationalen Finance Intelligence Units (FIUs) gestärkt werden. 

Die EU-Antigeldwäscheverordnung muss ab dem 10. Juli 2027 angewendet werden. Auch für den Fall, dass die AMLA ihren ambitionierten Zeitplan einhalten kann, ist die zeitgerechte Umsetzung in den Instituten eine Herausforderung. In ihrem Arbeitsprogramm 2025, bei dem es sich noch nicht um einen vollends ausgearbeiteten Mehrjahresplan handelte, hatte die AMLA bereits angemerkt, dass die Fristen für bestimmte Mandate möglicherweise verlängert werden müssen. Dies würde die Ausgangslage in den Instituten weiter verkomplizieren. Hoffnungsvoll stimmt allerdings, dass die AMLA zwischenzeitlich bereits mit der zweiten Konsultation für das wichtige RTS zu den Kundensorgfaltspflichten – obwohl erst für Q2 2026 avisiert – begonnen hat.