Am 11. Dezember 2025 hat die EZB einen Bericht zur Vereinfachung der Aufsicht und Wahrung der Widerstandsfähigkeit veröffentlicht. Darin skizziert sie ihre Agenda, mit der Wirksamkeit, Effizienz und Risikoorientierung der europäischen Bankenaufsicht weiter gestärkt werden sollen. Im Mittelpunkt stehen vier komplementäre Initiativen, in denen sich die laufende Arbeit der EZB-Bankenaufsicht widerspiegelt: die Reform des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP), das Projekt „Next-level supervision“, die Initiative zur Aufsichtskultur im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) sowie die Bewertung der Wirksamkeit der Aufsicht.
Die im Bericht dargestellten Maßnahmen ergänzen die ebenfalls am 11. Dezember 2025 veröffentlichten, vom EZB-Rat gebilligten Vereinfachungsempfehlungen und können unabhängig von diesen vollständig umgesetzt werden.
Das 2024 beschlossene Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung des SREP adressiert sechs Komponenten: stärker fokussierte Risikobewertungen, eine bessere Integration der Aufsichtstätigkeiten, die Nutzung des gesamten Aufsichtsinstrumentariums, eine verbesserte Kommunikation, stabilere Methoden sowie eine optimierte Nutzung von IT-Systemen und Analysetools. Nachdem wesentliche Elemente bereits umgesetzt wurden, soll die SREP-Reform im Jahr 2026 abgeschlossen werden.
Mit dem Projekt „Next-level supervision“ wurde ein zweites, breit angelegtes Reformpaket angestoßen. Gestützt auf eine umfassende Umfrage unter den am SSM teilnehmenden Behörden sowie unter Einbeziehung von Branchenfeedback wurden sechs zentrale Reformbereiche identifiziert: Entscheidungsprozesse, Genehmigungen interner Modelle, Stresstests, kapitalbezogene Entscheidungen, das Meldewesen sowie Vor-Ort-Prüfungen. Die Umsetzung beginnt 2026 und erstreckt sich über mehrere Jahre.
Die im Februar 2025 gestartete „SSM supervisory culture initiative“ bildet das kulturelle Fundament für die SREP-Reform und das Projekt „Next-level supervision“. Leitbild ist eine Aufsicht, die risikoorientiert, integriert, effizient und wirksam ist. Für die Jahre 2025 bis 2026 wurde ein erster zweijähriger Umsetzungsplan aufgesetzt.
Die Bewertung der Wirksamkeit der Aufsicht ist als laufende Initiative angelegt. Ziel ist es, die Aufsicht stärker ergebnisorientiert auszurichten und die Verantwortlichkeit zu erhöhen. Die Ergebnisse sollen zudem als Grundlage dienen, um bei Bedarf Ressourcen zwischen Aufsichtsaktivitäten umzuverteilen und die Aufsichtsstrategie anzupassen.
Zusätzlich plant die EZB für 2026 eine Überprüfung ihrer Leitfäden sowie der Verhältnismäßigkeit der Aufsicht für weniger bedeutende Institute (LSIs).