Bafin-Jahresbericht 2025 und Jahrespressekonferenz

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 12. Mai 2026 ihren Jahresbericht 2025 vorgelegt und taggleich in Frankfurt am Main ihre Jahrespressekonferenz veranstaltet.

In der Online-Version des Jahresberichts folgt nach einem Vorwort von Bafin-Präsident Mark Branson ein Überblick über ausgewählte Zahlen zur Aufsichtsbehörde und ihrer Tätigkeit im Jahr 2025. Genannt werden unter anderem 151 bekanntgemachte Maßnahmen, verhängte Bußgelder in Höhe von knapp 81 Mio. EUR, 2.415 beaufsichtigte Institute sowie 3.084 Bafin-Beschäftigte.

Im Abschnitt „Risiken, Trends und strategische Themen“ erläutert die Bafin, mit welchen Risiken, längerfristigen Trends und weiteren zentralen Themen sie sich im Jahr 2025 prioritär befasste. Behandelt werden dort etwa die im Juni 2025 veröffentlichten strategischen Ziele für die Jahre 2026 bis 2029, wobei der Bericht insbesondere den Komplexitätsabbau, die Proportionalität und eine stärkere Risikoorientierung aufgreift.

Der Abschnitt „Aufsichtspraxis der Bafin“ beleuchtet unter anderem die Themen Risikoklassifizierung und Sonderprüfungen. Außerdem gibt die Bafin einen Überblick über die im Jahr 2025 erlassenen Maßnahmen und Sanktionen sowie über die für den Verbraucherschutz besonders relevanten Punkte.

Zudem bietet der Bericht einen Zeitstrahl, der das Jahr 2025 chronologisch abbildet. Verzeichnet ist dort zum Beispiel der Amtsantritt von Nikolas Speer als Exekutivdirektor Bankenaufsicht am 1. April 2025.

Der abschließende Teil „Mehr zur Arbeit der Bafin im Jahr 2025“ umfasst die Themen Unternehmensaufsicht, Marktaufsicht, Hinweisgeberstelle und Market Contact Group, Geldwäscheprävention sowie Abwicklung. Er schließt mit der Rubrik „Die Bafin im Jahr 2025“, unter der die Aspekte Personal, Haushalt und Nachhaltigkeit in der Bafin dargestellt werden.

Darüber hinaus äußerte sich Mark Branson in seiner Rede anlässlich der Jahrespressekonferenz zur Arbeit der Finanzaufsicht und adressierte dabei auch die wachsende Bedrohung durch Cyberrisiken, die Verwundbarkeiten im Markt für Private Debt, den vergleichsweise hohen Anteil gering besicherter Wohnimmobilienkredite im deutschen Neugeschäft sowie das aufsichtliche Vorgehen gegen unerlaubte Geschäfte.