Bankaufsichtliche Regulierungen wirken oft abstrakt. Doch ihre Folgen sind sehr konkret. Sie entscheiden mit darüber, ob Förderbanken ihre Mittel genau dort einsetzen können, wo sie gebraucht werden: bei Kommunen, Unternehmen, im Wohnungsbau oder beim Umbau hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft.
Genau darum ging es in einer Initiative, die wir vor mehreren Jahren gestartet haben. Anlass war die neue EU-Bankenregulierung CRR III. In ihrer ursprünglichen Form hätte sie für Förderbanken spürbar höhere Anforderungen bedeutet – vor allem mehr Eigenkapital, aber auch strengere Meldeanforderungen.
Die Konsequenzen wären gravierend gewesen: Förderkredite im sogenannten Durchleitungsgeschäft hätten mit deutlich mehr Eigenkapital unterlegt werden müssen. Beteiligungen der Förderbanken hätten sogar mit dem 2,5-fachen des bisherigen Werts zu Buche geschlagen. Darüber hinaus sollten umfangreiche zusätzliche Daten gemeldet werden.
Der VÖB hat früh deutlich gemacht: Diese Regeln passen nicht zur besonderen Rolle der Förderbanken. Bereits im Sommer 2023 haben wir unsere Position klar formuliert und uns dafür eingesetzt, die bewährten Ansätze zu erhalten. Unser Ziel war einfach: Förderbanken sollen ihre Kräfte für Investitionen und Förderprogramme nutzen – nicht für zusätzliche regulatorische Lasten.
In zahlreichen Gesprächen auf nationaler und europäischer Ebene konnten wir Schritt für Schritt Fortschritte erzielen. Bereits vor einem Jahr griff der Deutsche Bundestag unsere Argumente auf und stellte klar, dass Kredite im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts weiterhin mit einem Risikogewicht von 20 Prozent angerechnet werden können.
Vergangenen Donnerstag hat der Bundestag nun den nächsten entscheidenden Schritt getan: Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) setzt er auch unsere beiden verbliebenen Kernanliegen um. Förderbanken dürfen ihre Beteiligungen weiter mit einem Risikogewicht von 100 Prozent anrechnen und müssen keine zusätzlichen Meldeanforderungen erfüllen.
Der Bundestag setzt damit ein klares Zeichen: Förderbanken brauchen einen passenden regulatorischen Rahmen, damit sie ihren Auftrag erfüllen können.
Nun befasst sich noch der Bundesrat mit dem BRUBEG. Aufgrund der bisherigen Positionierung des Bundesrates erwarten wir jedoch keine Einwände.