Zur Stärkung der Kapitalmarktunion und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzsystems verfolgt die EU das Ziel, das Derivateclearing schrittweise von Drittstaaten-CCPs - allen voran dem London Clearing House (LCH) - hin zu europäischen zentralen Gegenparteien (EU-CCPs) zu verlagern. Dieses Ziel unterstützen wir grundsätzlich.
Mit dem sogenannten Active Account Requirement (AAR) müssen EU-Marktteilnehmer nun aktive Konten bei EU-CCPs führen und einen „repräsentativen Anteil" systemrelevanter Produkte – insbesondere EUR-Zinsderivate – über EU-CCPs clearen.
Im Juli 2026 waren erstmals entsprechende Meldungen gegenüber der ESMA abzugeben. Bis kurz vor Fristablauf herrschte jedoch erhebliche Unsicherheit: Widersprüche zwischen Level-1-, Level-2- und Level-3-Maßnahmen ließen offen, wie die Meldung zu erfolgen hat und wie insbesondere die Repräsentativitätsquoten zu berechnen sind. Extrem kurzfristige Klarstellungen in der Woche unmittelbar vor Fristende konnten von vielen Instituten nicht mehr fristgerecht umgesetzt werden. Dies zeigt erneut, dass Regulierungsvorhaben mit festen Anwendungsterminen unbedingt durch vollständige und rechtzeitig vorliegende Durchführungsbestimmungen unterlegt sein müssen.
Zudem kann die Berechnungsmethodik zur Repräsentativität, wie sie die ESMA auslegt, für Institute mit insgesamt geringem Derivatevolumen zu einem strukturellen Nachteil führen. Je nach Geschäftsmodell kann das dazu führen, dass Institute einen überproportional hohen Anteil ihrer Geschäfte über EU-CCPs abwickeln müssten, verglichen mit dem, was eigentlich einer repräsentativen Anzahl an Geschäften entsprechen würde. Im Ergebnis kann diese Anforderung für diese Institute faktisch auf ein Verbot des Clearings über Drittstaaten-CCPs in bestimmten Produkten hinauslaufen. Ob dieser Effekt beabsichtigt war oder als unvermeidliche Konsequenz des Regelungsziels akzeptiert wird, ist eine politische Frage. Klar ist jedoch, dass die praktischen Auswirkungen für betroffene Institute erheblich sein können.