Es hat mehrere Anläufe gebraucht, aber jetzt ist es geschafft: Das nationale Millionenkreditmeldewesen wird zum 30. Dezember 2026 endgültig eingestellt. Ende Januar 2026 hat der Bundesrat das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet und damit den Weg für die Abschaffung frei gemacht. Die letzten Millionenkreditmeldungen sind somit zum Meldestichtag 30. September 2026 abzugeben.
Im Rahmen des nationalen Millionenkreditmeldewesens müssen Institute der Deutschen Bundesbank die Kreditnehmer melden, deren Kreditvolumen eine Million Euro oder mehr beträgt. Diese Meldungen sind mit einem hohen Aufwand für die Banken verbunden; ein Aufwand, der heute kaum noch zu rechtfertigen ist. Denn viele der benötigten Informationen liegen der Bankenaufsicht längst über andere Datenquellen vor, insbesondere über die Kreditnehmerstatistik der Europäischen Zentralbank (AnaCredit).
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank diesen wichtigen Schritt gegangen sind. Der VÖB hat sich seit Jahren für die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens stark gemacht. Die Einstellung bedeutet für die Institute eine spürbare Entlastung und ist ein wichtiger Beitrag zum dringend benötigten Bürokratieabbau.
Entscheidend ist allerdings, dass es sich um eine ersatzlose Streichung der Millionenkreditmeldepflichten handelt. Die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens darf nicht dazu führen, dass die Institute durch neue Datenabfragen belastet oder bestehende Meldeanforderungen – etwa im Rahmen von AnaCredit – ausgeweitet werden. Zudem sind noch einige praktische Fragen mit der deutschen Bankenaufsicht zu klären, zum Beispiel zu Korrekturmeldungen, zum künftigen Stammdatenkonzept und zur Möglichkeit, die bestehende Stammdatensuchmaschine übergangsweise weiter nutzen zu können.