Digitaler Euro: Für eine stufenweise Einführung

Derzeit verdichten sich die Anzeichen, dass das Gesetzgebungsverfahren schneller vorankommen könnte als noch vor einigen Monaten erwartet: Der digitale Euro scheint im Gesetzesprozess auf ein vollumfängliches, staatliches, kontobasiertes Zahlverfahren mit Annahmepflicht im Handel und Bereitstellungsverpflichtung durch Kreditinstitute ausgerichtet zu werden.

Im Europäischen Parlament läuft derzeit die Schlussphase der Positionierung. Berichterstatter Fernando Navarrete hatte den kontobasierten Online-Digitalen Euro zunächst unter den Vorbehalt gestellt, dass keine privatwirtschaftliche souveräne Retail-Zahlungslösung für den gesamten Euroraum verfügbar ist. Diese Konditionalität wurde in der laufenden Kompromissfindung inzwischen zurückgenommen, weil sie sich als politisch nicht mehrheitsfähig erwiesen hat. Damit nähert sich das Parlament in einem zentralen Punkt wieder dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission bzw. der aktuellen Position im Rat. Zugleich wurde die zuvor stärkere Trennung zwischen Online- und Offline-Variante zurückgenommen. Die finale Abstimmung im ECON-Ausschuss wird für den 5. Mai erwartet; die formale Parlamentsposition soll im Juni festgelegt werden.

Im Rat ist die allgemeine Ausrichtung bereits im Dezember 2025 beschlossen worden. Inhaltlich folgt sie in den wesentlichen Zügen den Ansätzen von EU-Kommission und EZB: Online- und Offline-Komponente sind darin integraler Bestandteil des Gesamtmodells ab dem ersten Tag der Ausgabe des digitalen Euro. Die Ratslinie enthält allerdings auch mehrere Korrekturen des ursprünglichen Kommissionsvorschlages: So wurden die Distributionspflichten der Banken etwas abgeschwächt, bestimmte Basisdienstleistungen sowie Gemeinschafts- und Zweitkonten als vergütungsfähig beschrieben, die Festlegung der Haltelimits stärker an den Rat und an Finanzstabilitätserwägungen gebunden und beim Vergütungsmodell eine Übergangsphase vorgesehen. Zudem soll die EZB-App zwar vorgehalten, aber nicht mehr zwingend von allen Instituten angeboten werden; Open Funding ist als Wahlrecht der beteiligten Banken angelegt. 

Nach der Festlegung der Parlamentsposition sollen in der zweiten Jahreshälfte 2026 die Trilog-Verhandlungen beginnen. Sollte das Parlament bis dahin weiterhin so nahe an der Ratsposition heranrücken, könnte der Trilog zügig abgeschlossen werden. Diskutiert wird eine Umsetzungsfrist von etwa zwei Jahren nach Abschluss des Trilogs; eine Ausgabe des digitalen Euro wäre damit frühestens 2029 realistisch.

Wir haben, nach zahlreichen Gesprächen mit verschiedenen Vertretern der beteiligten europäischen Institutionen und gemeinsam mit unseren Instituten, ein neues Positionspapier zum digitalen Euro veröffentlicht, um seine Forderungen im Trilog geltend zu machen. Darin wird, neben anderen wichtigen Forderungen, insbesondere betont, dass nur eine stufenweise Einführung des digitalen Euro marktverträgliche und komplexitätsreduzierende Perspektiven eröffnen würde.

Unser Positionspapier finden Sie hier.