EBA: Veröffentlichung eines Benchmark-Berichtes zu Diversität und Vergütung im Leitungsorgan

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat auf Basis der Datenlage zum 31. Dezember 2024 einen weiteren Bericht zum Vergleich von Diversitätspraktiken und Vergütungsunterschieden in der Geschäftsleitung und im Verwaltungs-/Aufsichtsorgan veröffentlicht. Die Zahlen basieren auf einer repräsentativen Stichprobe von 704 Kreditinstituten und 163 Wertpapierfirmen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein und Island (davon 156 deutsche Kreditinstitute und Wertpapierfirmen). Der Bericht deckt verschiedene Diversitätsdimensionen ab, darunter Geschlecht, Alter, Bildungs- und beruflicher Hintergrund sowie die geografische Herkunft.

Es wird festgestellt, dass im Bereich der Diversität Fortschritte erzielt wurden, jedoch weiterhin Verbesserungen erforderlich sind. So verfügen lediglich 81,2 % der Unternehmen über Diversitätsrichtlinien (Kreditinstitute: 84,52 %, Wertpapierfirmen: 66,87 %), nur 67,24 % (2021: 56,26 %) der Unternehmen haben eine Diversitätsrichtlinie mit Zielen zur Geschlechtervertretung. Die EBA weist darauf hin, dass die Aufsichtsbehörden in Fällen, in denen die erforderlichen Richtlinien fehlen, erwägen sollten, geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Darüber hinaus beträgt der Frauenanteil im Vorstand im Durchschnitt lediglich 21,78 % (2021: 18,05 %), 12,37 % (2021: 11,32 %) der Vorstandsvorsitzenden (CEO) sind Frauen. Im Vergleich dazu liegen die Frauenquoten der Förder- und Landesbanken auf Basis einer VÖB-Auswertung zum Stichtag 1. Januar 2026 höher. Frauen sind hier im Vorstand mit rund 27,2 % vertreten. Die Quote für den Vorstandsvorsitz bzw. eine Geschäftsführungsleitung liegt bei rund 18,0 %.

Beim geschlechtsspezifischen Lohngefälle erhalten männliche Vorstandsmitglieder – selbst ohne Berücksichtigung der CEO-Vergütung – eine durchschnittlich um 9,82 % (2021: 9,43 %) höhere Vergütung als ihre weiblichen Kolleginnen. In den Verwaltungs-/Aufsichtsorganen beträgt der durchschnittliche Lohnunterschied 2,18 % (2021: 5,90 %) ohne Berücksichtigung der Arbeitnehmervertreter. Aus Sicht der EBA bestätigen die Ergebnisse anhaltende Mängel bei der Anwendung geschlechtsneutraler Vergütungsregeln. Die Aufsichtsbehörden werden daher aufgerufen, auch auf Ebene des Leitungsorgans zu prüfen, ob die Vergütungssysteme geschlechtsneutral sind.