Entgelttransparenz-Richtlinie: keine zeitnahe Veröffentlichung eines Umsetzungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat für seine Sitzung am 24. Juni 2026 die Beschlussfassung für ein Umsetzungsgesetz zur Entgelttransparenz-RL (ETRL) terminiert, die Umsetzungsfrist wurde am 7. Juni 2026 verpasst. Insgesamt haben von 27 Mitgliedstaaten nur vier Länder (Italien, Malta, Slowakei und Litauen) die ETRL fristgerecht umgesetzt.

Im zuständigen Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geht man nicht davon aus, dass die Beschlussfassung des Bundeskabinetts am 24. Juni gehalten werden könne und ein Referentenentwurf erst nach der parlamentarischen Sommerpause im September 2026 veröffentlicht werden könnte. Passend dazu hatte jüngst eine Sprecherin des BMBFSJ erklärt, der Gesetzgeber strebe ein Inkrafttreten erst zum 1. Januar 2027 an, der für die Praxis herausfordernde Auskunftsanspruch und die Berichtspflicht sollen erst ab 2028 gelten. Auch andere Länder wie Schweden oder Niederlande haben angekündigt, erst ab 2027 die ETRL umzusetzen. 

Dieses Vorgehen ist für Unternehmen problematisch, da die Mitgliedstaaten eine Richtlinienumsetzung nicht eigenständig verschieben können. Es wurde daher auf europäischer Ebene aus unterschiedlichen Richtugnen mehrfach versucht, die ETRL in ein „stop the clock“ oder in ein „simplification“-Maßnahmenpaket aufzunehmen, beides wurde von der EU-Kommission deutlich abgelehnt, zuletzt im Mai 2026.

Wir unterstützen das Ziel einer diskriminierungsfreien Vergütung und halten es für erstrebenswert, die gender pay gap zu beseitigen. Dennoch sehen wir in den dazu getroffenen Vorgaben der ETRL keine zielgenaue Lösung, sondern eine zu hohe Belastung der Unternehmen durch zusätzliche Berichtspflichten, unbegrenzte individuelle Auskunftsansprüche und weitere Formalitäten, die eine erhebliche Belastung des europäischen Wirtschaftsstandorts darstellen. Gerade im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wäre eine Verschlankung der Nachweis- und Dokumentationspflichten im Hinblick auf die zu erbringende Entgelttransparenz wichtig.