Am 5. August 2026 hat die Europäische Zentralbank (EZB) erstmals einen Jahresbericht über die Whistleblowing-Aktivitäten im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) veröffentlicht.Er enthält aggregierte Informationen zu den im Jahr 2025 bei der EZB und den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) eingegangenen Whistleblowing-Meldungen sowie zu den ergriffenen Folgemaßnahmen. Ziel des Berichts ist es, einen Überblick über die SSM-weiten Whistleblowing-Aktivitäten im Rahmen der Bankenaufsicht zu geben.
Im Jahr 2025 wurden bei der EZB und den NCAs 592 Meldungen ursprünglich als SSM-bezogen eingestuft. Davon gingen 153 bzw. 26 % bei der EZB und 439 bzw. 74 % bei den NCAs ein. Als SSM-bezogen gelten Meldungen, die aufsichtsrechtliche Angelegenheiten von Kreditinstituten im SSM betreffen. Die Gesamtzahl der eingegangenen Meldungen lag deutlich höher. Nicht SSM-bezogene Meldungen, etwa zum Verbraucherschutz oder zur Geldwäschebekämpfung, wurden für die Zwecke des Berichts allerdings keiner weiteren Analyse unterzogen. Rund 59 % der SSM-bezogenen Meldungen betrafen weniger bedeutende Institute (LSIs), etwa 40 % bedeutende Institute (SIs). Auf mutmaßliche Verstöße der Aufsichtsbehörden selbst entfiel weniger als 1 %.
Soweit sich mutmaßliche Verstöße einem Bereich zuordnen ließen, dominierte mit 63 % der SSM-bezogenen Meldungen die interne Governance. Am häufigsten wurden in diesem Bereich mutmaßliche Verstöße in Bezug auf das Risikomanagement und die internen Kontrollen sowie im Zusammenhang mit den Funktionen des Leitungsorgans, einschließlich „Fit and Proper“-Bedenken, gemeldet. Auf die Bereiche Meldewesen, Vergütung und Eigenmittelanforderungen entfielen jeweils 2 % der Meldungen.
Rund die Hälfte der Meldungen ging im Jahr 2025 über anonyme Online-Meldeanwendungen der Aufsichtsbehörden ein, 30 % per E-Mail und 18 % per Brief. Jeweils 1 % wurde persönlich oder telefonisch übermittelt. Laut Bericht stammten 55 % der Meldungen von Hinweisgebern ohne Zugang zu bankinternen Informationen, 45 % wurden Insidern zugerechnet.
Nicht jede Meldung ist dem Bericht zufolge belastbar genug, um aufsichtliches Handeln zu rechtfertigen. Von den im Jahr 2025 ergriffenen Folgemaßnahmen entfielen 82 % auf aufsichtliche Untersuchungen, darunter Vor-Ort-Prüfungen (OSIs) und Auskunftsersuchen an betroffene Institute. Bei 16 % handelte es sich um Aufsichtsmaßnahmen, bei 2 % um Durchsetzungs- oder Sanktionsverfahren.
Im Ergebnis wird Whistleblowing im Bericht als wichtiger und integraler Bestandteil der europäischen Bankenaufsicht beschrieben. Demnach tragen die zuständigen Behörden innerhalb des SSM zur Sicherheit und Solidität von Instituten bei, indem sie vertrauliche, anonyme Meldekanäle bereitstellen und eine ordnungsgemäße Nachverfolgung von Whistleblowing-Informationen gewährleisten.