Das kapitalmarktrechtliche Meldewesen ist ein Eckpfeiler der Überwachung und Beaufsichtigung der europäischen Finanzmärkte. In den letzten Jahren hat jedoch die Zunahme sich überschneidender und mitunter uneinheitlicher Meldepflichten im Rahmen verschiedener Rechtsrahmen, darunter MiFIR, EMIR und SFTR, den operativen Aufwand für die Marktteilnehmer erhöht. Die Aufsichtsbehörden wiederum werden von der Konsolidierung und Analyse der Daten vor Herausforderungen gestellt. Es soll daher eine einheitliche Strategie zur Vereinfachung, Harmonisierung und Straffung der Transaktionsmeldung entwickelt werden.
Die ESMA treibt daher konkrete Vorschläge zur Straffung der Meldepflichten in EMIR, MiFIR und SFTR voran – mit einem klaren Ziel: Doppelarbeit zu reduzieren und das Prinzip „report once“ umzusetzen.
Aktuell wird ein schrittweiser Weg geprüft. So fand im Rahmen einer Marktbefragungen die instrumentenbasierte Abgrenzung der Meldungen relativ breite Unterstützung. Langfristig kristallisierte sich die auch von uns befürwortete Zusammenführung der Melderegime als bevorzugte strategische Option heraus. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass keine schrittweise Umstellung erfolgt, sondern gleich die langfristige strategisch optimal Zielvorstellung umgesetzt wird. Jeder Zwischenschritt bedeutet erneuten Implementierungsbedarf in allen drei Melderegimen, der die Vorteile einer stufenweisen Einführung unter Kosten-Nutzen-Aspekten nicht rechtfertigt.