Ab dem 10. Juli 2027 sind die Regeln des neuen europäischen Antigeldwäsche-Regimes anzuwenden. Neben einer Richtlinie (AMLD), die vor allem die Befugnisse der nationalen Behörden regelt und deren nationaler Umsetzungsentwurf für das aktuelle Quartal (Q3 2026) erwartet wird, stehen insbesondere die neu gegründete EU-Antigeldwäschebehörde (AMLA) sowie die EU-Antigeldwäscheverordnung (AMLR) im Mittelpunkt. Letztere richtet sich u. a. direkt an die Verpflichteten und führt zu hohen Umsetzungserfordernissen – insbesondere mit Blick auf das Know Your Customer-Verfahren.
Für die Institute bedeutet das: Während die Vorbereitungen längst laufen, fehlen zugleich an vielen Stellen noch belastbare rechtliche Grundlagen. Denn die Umsetzung der neuen Vorgaben in die Praxis wird durch handwerkliche Fehler und ausgeprägte Interpretationsspielräume in der AMLR sowie den Umstand erschwert, dass der Großteil der zahlreichen Level 2- und Level 3-Rechtsakte, die wichtige praktische Fragen konkretisieren sollen, aktuell noch nicht finalisiert sind.
So fallen nicht nur die Fristen der AMLA für zahlreiche Level 2- und Level 3-Rechtsakte mit der AMLR-Umsetzungsfrist zum 10. Juli 2027 zusammen. Auch zeichnet sich deutlich ab, dass solche Level 2- und Level 3-Rechtsakte mit früherer Fälligkeit voraussichtlich nicht fristgerecht vonseiten AMLA fertiggestellt werden können. So hat die AMLA bisher noch keinen aus der AMLR resultierenden und für die Institute wesentlichen Level 2-Rechtsakt an die EU-Kommission übermittelt. Insgesamt rückt die Finalisierung der nachgelagerten Rechtsakte damit sehr nahe an die Umsetzungsfrist der AMLR heran bzw. wird diese teils wohl überschreiten.
Die AMLR soll zu einem kohärenteren europäischen Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen. Dieses Ziel ist richtig und wichtig. Die Umsetzungsbedingungen für die Institute müssen jedoch verlässlich sein und eine effiziente und praxisorientierte Umsetzung zulassen. Dazu gehören klare und konsistente, die Praxis berücksichtigende Rechtstexte, eine rechtzeitige Finalisierung der Level 2- und der Level 3-Rechtsakte sowie ausreichend Zeit für eine solide Umsetzung. Daher haben wir zuletzt gegenüber der EU-Kommission eine zeitnahe Überarbeitung der AMLR sowie eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts gefordert.