Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025, gemeinsam mit anderen Verordnungen zum digitalen Omnibus, einen Vorschlag für eine Verordnung zu European Business Wallets (EUBW) vorgelegt. Damit soll ein neues Kernelement der digitalen Infrastruktur für Unternehmen etabliert werden, das den Verwaltungsaufwand senken, digitale Identifizierung für Unternehmen europaweit erleichtern und den Binnenmarkt effizienter machen soll. Für Unternehmen und öffentliche Stellen entsteht ein standardisierter, rechtssicherer Kanal für Identifikation, elektronische Signaturen und den Austausch von Geschäftsdokumenten, der Identitätsdaten, Vertretungsrechte und behördliche Nachweise sicher digital verfügbar macht.
Vorgänge über diese Wallet abzuwickeln soll dem Papierverfahren oder der persönlichen Vorsprache rechtlich gleichgestellt werden. Das setzt die Pflicht der öffentlichen Stellen voraus, die Wallet für Basisfunktionen der Verwaltung zu akzeptieren, etwa für behördliche Meldungen und bestimmte Verfahren. Die Business Wallet ist eng mit dem European Digital Identity Framework verknüpft und ergänzt die European Digital Identity Wallet (EUDIW) für natürliche Personen um eine spezifische Lösung für juristische Personen und öffentliche Einrichtungen. Sie soll in Zukunft verifizierte Registerdaten, elektronische Attributnachweise (z. B. Lizenzen, Zulassungen, Steuermerkmale) und digitale Mandate standardisiert digital verfügbar machen.
Implikationen für Banken und öffentliche Hand
Für Banken mit starkem Firmenkundengeschäft ist der Vorschlag besonders relevant. Die European Business Wallet adressiert zentrale Punkte in den Bereichen KYC/KYB, Onboarding und laufender Compliance, indem sie verifizierte, maschinenlesbare Identitäts- und Attributdaten sowie digitale Vertretungsrechte bereitstellen wird. Dies kann Onboarding-Zeiten verkürzen, Medienbrüche reduzieren und die Datenqualität langfristig verbessern. Auch für die Kommunikation mit Behörden eröffnet sich die Perspektive eines unionsweit harmonisierten, qualifizierten elektronischen Zustelldienstes als rechtssicherem Kommunikationskanal.
Die öffentliche Hand steht gleichzeitig vor der Aufgabe, Fachverfahren und IT-Systeme so weiterzuentwickeln, dass sie die Wallet-Funktionen tatsächlich adaptieren können. Die geplante Einrichtung eines European Digital Directory und die Anbindung an Register- und Vertrauensdienste-Infrastrukturen sind dafür zentrale Bausteine.
Bevor Institute ihre Systeme und Prozesse flächendeckend auf Wallet-basierte Unternehmensidentitäten ausrichten, sollte das Ökosystem rund um die EUDIW für natürliche Personen technisch stabil und rechtlich belastbar etabliert sein. Die European Business Wallet kann deshalb erst dann ihre Wirkung entfalten, wenn eine stabile technische Infrastruktur sowie eine belastbare Governance vorhanden sind.