EU-Konsultation zu Wettbewerbsfähigkeit

Mit dem Start ihrer Konsultation zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors steigt die Europäische Kommission in eine neue regulatorische Grundsatzdebatte ein. Dass das Konsultationsdokument mit 97 Fragen ungewöhnlich breit angelegt ist, zeigt den Anspruch, das Thema umfassend zu adressieren. Gleichzeitig besteht dadurch die Gefahr, dass Forderungen nach konkreten Entlastungen im weiteren Verfahren verwässert werden. Für die öffentlichen Banken geht es deshalb darum, die zentralen Stellschrauben für regulatorischen Rückbau klar zu benennen und in der Diskussion zu verankern.

In unseren Gesprächen mit EU-Institutionen und Mitgliedstaaten wurde deutlich, dass es durchaus Offenheit für gezielte Anpassungen gibt. Gerade bei Fragen wie Output Floor, Durchleitgeschäften oder der Begrenzung nachgelagerter Regulierung besteht vor allem bei Vertretern der Mitgliedstaaten Verständnis für unsere Forderungen. Dabei zeigt sich in Teilen der europäischen Debatte die Wahrnehmung, Deutschland konzentriere sich vor allem auf die Einführung eines Kleinbankenregimes. Umso wichtiger ist es, auch andere Maßnahmen für regulatorische Erleichterungen zu adressieren und die Rolle der öffentlichen Banken als Investitions- und Transformationsfinanzierer hervorzuheben.

Im Hinblick auf einen echten Rückbau von Regulierung zeigt sich die europäische Kommission zögerlich und verweist auf die gute Ertragslage vieler Institute. Mit ihrem im Herbst 2026 zu erwartenden Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der Kreditwirtschaft und einem geplanten Legislativpaket im Jahr 2027 will sie gleichwohl regulatorische Entlastungen schaffen.

Wir werden hierzu Anregungen aus allen Arbeitsbereichen vortragen. Im Bereich Bankenregulierung und -aufsicht umfassen unsere Forderungen unter anderem:

  • MREL: Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen analog zur Bankenabgabe und zur Leverage Ratio, um die Förderinfrastruktur zu stärken.
  • Level-II-/III-Regulierung: Beschränkung auf das Wesentliche, stärkere Kontrolle durch Institutionen und Widerspruchsregelungen, klare Eingrenzung von Soft-Law (inklusive Q&A sowie nicht geregelter Regulierungsprodukte der Aufsicht), um Rechenschaftspflicht und Ausgewogenheit zu steigern.
  • CRR III / Basel III-Finalisierung: „Phase-in“ einfrieren (Output-Floor, Kreditzusagen, Beteiligungen) und Erleichterungen bei Berechnung Output-Floor verstetigen (ungeratete Unternehmen, Wohnimmobilien) um Kapitalanforderungen auf aktuellem Niveau halten.
  • Eigenmitteldefinition und Kapitalpuffer: Bestehende Kapitalstruktur (CET1/AT1/T2) im Going Concern beibehalten und Kapitalpufferregelungen entschlacken, um Goldplating abzuschaffen sowie Planbarkeit und Nutzbarkeit der Kapitalpuffer in Stressphasen zu steigern.
  • Einführung eines Wesentlichkeitsprinzips im Meldewesen inklusive Resubmissions in Anlehnung an IFRS und Offenlegung.