EU-Marktinfrastrukturpaket: Stärkung der europäischen Kapitalmärkte

Die Europäische Kommission hat in den letzten Monaten mehrere Initiativen auf den Weg gebracht, die darauf abzielen, den Bürokratieabbau voranzutreiben und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kapitalmärkte zu stärken. Ein Meilenstein in diesem Zusammenhang ist der im Dezember 2025 vorgelegte Gesetzgebungsvorschlag zum sog. Marktinfrastrukturpaket (MISP). Das Paket befindet sich derzeit in den entscheidenden Trilog-Vorbereitungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat.

Integration der Kapitalmärkte als zentrales Reformvorhaben
Das MISP, das eng mit der Savings and Investments Union (SIU) verknüpft ist, hat die weitere Integration von Handels- und Nachhandelsprozessen in Europa zum Ziel. Der regulatorische Rahmen soll entsprechend angepasst werden. Für die öffentlichen Banken steht dabei besonders im Fokus:

  • Die Nutzung von Distributed-Ledger-Technologien (DLT) im Wertpapierbereich sollte weiter erleichtert werden. Dies soll durch gezielte Anpassungen wie die zwingend notwendige Öffnung der europäischen Zentralverwahrerverordnung für DLT-Netzwerke und die deutliche Erhöhung der Schwellenwerte des DLT-Pilotregimes erreicht werden. Ergänzend fordern wir die Streichung des „Pilot“-Status, um den Marktteilnehmern dauerhafte Investitionssicherheit zu geben. 
  • Die Vorschläge zur Marktintegration sind zugleich mit der Frage einer einheitlicheren Aufsicht verknüpft. Diskutiert werden Maßnahmen zur Stärkung der aufsichtlichen Rolle der ESMA, insbesondere bei systemrelevanten Marktinfrastrukturen wie Zentralverwahrern (CSDs), Handelsplätzen und Clearinghäusern (CCPs) sowie im Bereich der Kryptowertedienstleister (CASPs). Aus unserer Sicht sind europäische aufsichtliche Zuständigkeiten nur dort denkbar, wo grenzüberschreitende Geschäftsmodelle bestehen und die entstehenden Risiken dies erfordern. Nationale Doppelstrukturen müssen in jedem Fall vermieden werden. Regionale Marktpraktiken und nationale Besonderheiten müssen hingegen systematisch berücksichtigt werden, wenn ausschließlich nationale Märkte betroffen sind, eine Aufsicht durch die ESMA ist hier nicht notwendig.
  • Flankiert wird das MISP zudem durch die Ablösung der bisherigen Finalitätsrichtlinie durch eine europaweit unmittelbar geltende Verordnung, was wir grundsätzlich begrüßen. 
  • Die geplante Einführung eines EU-weiten Verwahrstellenpasses mit teils zentralisierter ESMA-Aufsicht über die Verwahrstellen lehnen wir ab.

Effizienz und Wettbewerb: Erwartungen an die Reformen der EU-Kommission
Grundsätzlich begrüßen wir die Zielsetzung der EU-Kommission, den Handel und Nachhandel in der Europäischen Union effizienter, transparenter und damit auch attraktiver für internationale Marktteilnehmer zu gestalten. Eine erweiterte ESMA-Aufsicht sollte, allenfalls – wie von der EU-Kommission auch angedacht – nur für systemrelevante und grenzüberschreitend agierende Marktinfrastrukturen in Betracht kommen. Weitergehende Vorschläge des EU-Parlaments lehnen wir entschieden ab. Generell sollte die Diskussion nicht dazu führen, dass sich die Aufsichtsstrukturen zwischen der europäischen und der nationalen Ebene weiter verkomplizieren. Nationalen Besonderheiten muss weiterhin hinreichend Rechnung getragen werden. Ferner sind Doppelstrukturen zu vermeiden, insbesondere dürfen Aufsichtskosten für die beaufsichtigen Unternehmen nicht weiter steigen. Ein nachweisbar funktionsfähiger Wettbewerb zwischen den Marktinfrastrukturen in der EU ist zudem eine Voraussetzung für effiziente Marktstrukturen und muss dringend erhalten bleiben.

Für unsere Mitglieder wird es entscheidend sein, ob die vorgeschlagenen Reformen tatsächlich auch zu den versprochenen Effizienzgewinnen führen werden. Mit dem MISP muss sich der Anspruch der EU-Kommission, Regulierung zu vereinfachen und Doppelstrukturen abzubauen, in der Praxis bewähren. Nur wenn diese Ziele erreicht werden, kann die Reform ein Erfolg sein.