EU-Wettbewerbsbericht: Banken wirksam entlasten

Die EU-Kommission hat im Sommer ihren Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors vorgelegt. Sie erkennt darin an, dass Banken bessere Rahmenbedingungen benötigen, um ihre zentrale Rolle bei der Finanzierung von Wirtschaft und drängenden gesellschaftlichen Aufgaben auszufüllen. Denn Europa steht vor einem zusätzlichen Investitionsbedarf von mehr als 1,4 Billionen Euro jährlich, etwa in Infrastruktur, Klimaschutz und Digitalisierung. 

Der VÖB erwartet deshalb, dass auf diese Analyse nun zügig konkrete Maßnahmen folgen. Die Kommission hat selbst angekündigt, bereits Anfang 2027 konkrete Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen. Drei kurzfristig umsetzbare Anpassungen sind beispielsweise:

  • Output Floor: Der Output Floor sollte eingefroren und die Übergangsregelungen bei der Finalisierung von Basel III verstetigt werden. Nach VÖB-Analyse könnten die Kapitalanforderungen für öffentlich-private Infrastrukturprojekte ohne Nachbesserungen beim Output Floor um mehr als 500 Prozent steigen. Das würde die Finanzierung dringend benötigter Investitionen erheblich erschweren.
  • Durchgeleitete Förderdarlehen: Förderdarlehen, die Institute lediglich weiterleiten, sollten gesetzlich von der MREL-Bemessungsgrundlage ausgenommen werden. MREL bezeichnet die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für den Krisenfall. Die aktuelle Behandlung belastet aus Sicht des VÖB insbesondere das Fördergeschäft: Bei den VÖB-Zentralinstituten fließen mehr als 158 Milliarden Euro Durchleitgeschäft in die Bemessungsgrundlage ein. Das bindet Mittel, die für die digitale und grüne Transformation benötigt werden.
  • Software-Investitionen: Investitionen in moderne IT sollten regulatorisch gleichbehandelt werden wie andere Vermögensgegenstände. Derzeit werden bestimmte Software-Investitionen vom harten Kernkapital abgezogen. Nach Berechnungen des VÖB verringert dies allein bei den VÖB-Zentralinstituten den möglichen Finanzierungsspielraum um rund 15 Milliarden Euro. Dabei stärken digitale Systeme die Geschäftsmodelle und die Widerstandsfähigkeit der Institute.

Solche konkreten, schnell wirksamen Maßnahmen sollte die EU-Kommission in ihrem Gesetzgebungspaket Anfang 2027 priorisieren. Große Projekte, die jahrelange Diskussionen erfordern, sollten von solchen „Quick Fixes“ getrennt behandelt werden. Denn wir können uns keine langwierigen Regulierungsdebatten mehr leisten. Jede Verzögerung kostet Europa Wettbewerbsfähigkeit und schwächt die Fähigkeit der Banken, die notwendigen Investitionen zu finanzieren. 

Der VÖB wird den weiteren Prozess aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass aus den richtigen Erkenntnissen des Berichts zeitnah wirksame Entlastungen werden.