Fit-and-Proper-Rundschreiben der BaFin

Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens zu den Mitgliedern der Geschäftsleitungen sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG (Fit-and-Proper-Rundschreiben). Ziel ist die Umsetzung bestehender europäischer und nationaler Vorgaben.

Die gemeinsamen Leitlinien von EBA und ESMA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern eines Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen sowie die EBA-Leitlinien zur internen Governance wurden insoweit berücksichtigt, als diese in die Verwaltungspraxis der BaFin übernommen werden. Die BaFin formuliert damit insbesondere weiterhin keine Vorgaben zur formellen Unabhängigkeit von Aufsichts- und Verwaltungsratsmitgliedern. Zudem wurden die Anforderungen aus dem Risikoreduzierungsgesetz abgebildet und ergänzende Hinweise zu den Anzeigepflichten sowie Erwartungen an die Eignung/Eignungsbewertung von Gremienmitgliedern aufgenommen. Die anstehende nationale Umsetzung der CRD VI wird jedoch weitere Anpassungen erforderlich machen.

Wir setzen uns im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) insbesondere dafür ein, dass nationalen Vorgaben zur Besetzung der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane Rechnung getragen wird. Zudem sollten den Instituten angemessene Umsetzungsfristen für neue BaFin-Anforderungen eingeräumt werden.