Die Europäische Zentralbank (EZB) diskutiert aktuell eine Verdopplung der unverzinsten Mindestreserve für Banken im Euroraum, offenbar mit dem Ziel, die eigenen Verluste aus der Zinswende zu verringern. Dies wirkt faktisch wie eine versteckte Steuer, die dem europäischen Bankensektor ohne geldpolitischen Grund essenzielle Erträge entzieht. Im Ergebnis schmälert die Notenbank damit exakt jene Spielräume, die unsere Institute zwingend benötigen, um wichtige Investitionen der Realwirtschaft und die großen Transformationsaufgaben in Europa verlässlich zu finanzieren.
Der VÖB hat, auch im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), in diesem Zusammenhang die folgenden Kernforderungen formuliert:
- Für eine Verdopplung der seit 2023 unverzinsten Mindestreserve ist keine geldpolitische Notwendigkeit erkennbar. Ein zentrales geldpolitisches Instrument darf nicht zweckentfremdet werden, um rein fiskalische Ziele der Zentralbanken zu verfolgen. Die heutigen finanziellen Folgen der umfangreichen Anleihekaufprogramme der vergangenen Jahre dürfen nicht nachträglich über eine steuerähnliche Pflichtreserve auf die Banken verlagert werden.
- Eine Erhöhung der Mindestreserve läuft zudem den Zielen der Europäischen Union zuwider, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzsektors zu erhöhen. Der europäische Bankensektor darf im globalen Vergleich nicht durch einseitige Sonderbelastungen benachteiligt werden, wenn er gleichzeitig private Mittel für europäisches Wachstum und zentrale Zukunftsinvestitionen mobilisieren soll.